| Kinder, Jugend und Familie

22 Jahre Kinderrechtskonvention verpflichten heute zu einem schlagkräftigen neuen Bundeskinderschutzgesetz

„Wir dürfen in unserem Bemühen nicht nachlassen, die Rechte von Kindern durchzusetzen“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt zum Internationalen Tag der Kinderrechte und dem 22. Jahrestag der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen am 20. November.

Darin werden die Grundrechte von Kindern festgeschrieben, wie etwa das Recht auf ein kindgerechtes Aufwachsen, das Recht auf Gleichbehandlung, auf Würde und auf den Schutz vor Gewalt, sowie das Recht auf die Wahrung ihrer Interessen und ihrer Beteiligung. Damit setzt die Kinderrechtskonvention  den Standard für den weltweiten Kinderschutz.


 „In Rheinland-Pfalz haben wir ein sehr gutes Landeskinderschutzgesetz, das sich durch die verbindliche Regelung der interdisziplinären Kooperation im Kinderschutz auszeichnet. Diesen Punkt finanzieren wir mit rund 1,4 Millionen Euro im Jahr.  Darauf sind wir stolz. Nun setzen wir uns dafür ein, dass auch das Bundeskinderschutzgesetz in einer Weise novelliert wird, dass es tatsächlich einen wirksamen Kinderschutz ermöglicht“, sagt Ministerin Irene Alt mit Blick auf die Beratung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bundesrat am kommenden Freitag.


Notwendig seien Regelungen für einen präventiven Kinderschutz. Bei diesem geht es auch um den Erhalt der Kindergesundheit. Ministerin Alt stellt heraus: „Wir brauchen Regelungen für einen präventiven Kinderschutz. Dieser ist auch Aufgabe der Gesundheitshilfe, er muss also  von ihr mitfinanziert werden. Notwendig ist eine verpflichtende strukturelle Einbindung des Gesundheitssektors. Dafür müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in das neue Bundeskinderschutzgesetz aufgenommen werden.“ Dazu seien Netzwerke auf kommunaler Ebene, wie sie im Landeskinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz verankert sind, ein wesentliches Instrument. Auch müssten Hebammen zur Unterstützung von Familien in belastenden Lebenslagen qualifiziert werden. Dazu brauche man aber nicht ein auf vier Jahre befristetes Modellprojekt, wie der Bund das vorsehe, sondern verbindliche Regelungen, die dauerhaft durch Bundesmittel abgesichert sein müssten.


Diese Position werde von allen Expertinnen und Experten gestützt, die an der Anhörung des Bundestages Ende September teilgenommen hätten, so Alt. Es gebe also ein breites Bündnis für ein erweitertes Gesetz. Da die Bundesregierung  nicht mit konstruktiven Angeboten auf die Länder zugehe, zeichne sich ab, dass der Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums von der Mehrheit der Länder im Bundesrat am Freitag keine Zustimmung erhalten werde. Irene Alt: „Ich bedaure es, dass der Bund den Anliegen der Länder nicht mit verbindlichen Zusagen entgegenkommt. Denn wir brauchen ein neues Gesetz, das einen wirksamen Kinderschutz auch tatsächlich ermöglicht und das kein Papiertiger bleibt.“

 

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