„Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe – aber auch eine Erfolgsgeschichte. Gerade der öffentlichen Verwaltung kommt gegenüber anderen Arbeitgeberinnen und -gebern eine besondere Vorbildfunktion zu. Das LGG hat maßgeblich dazu beigetragen, dieser gerecht zu werden. Danke an alle, die sich täglich mit Expertise, Ausdauer und Überzeugung für Gleichstellung einsetzen. Es ist uns mithilfe des Gesetzes gelungen, Gleichstellung in den Strukturen des öffentlichen Dienstes zu verankern – nicht nur als Ziel, sondern als gelebte Praxis. So gestalten wir in Rheinland-Pfalz gemeinsam eine moderne Verwaltung, in der Frauen und Männer auf allen Ebenen die gleichen Chancen haben.“
Die Entwicklung zeigt, dass das LGG messbare Veränderungen angestoßen hat. Bereits im ersten LGG-Bericht aus dem Jahr 2000 wurde ein Anstieg des Frauenanteils im öffentlichen Dienst von 42 Prozent auf 44 Prozent verzeichnet. Inzwischen liegt dieser Anteil, gemessen in Vollzeitäquivalenten, bei 53 Prozent im Landesdienst und sogar bei 62 Prozent in den Kommunen. Trotz der unterschiedlichen Zählweise – damals nach Köpfen, heute differenziert nach Stellenäquivalenten – zeigt sich ein klarer Aufwärtstrend.
Auch in Führungspositionen ist der Fortschritt unübersehbar: Laut dem ersten Bericht lag der Frauenanteil in fast allen Führungsfunktionen noch bei deutlich unter 20 Prozent; lediglich bei stellvertretenden Dienststellenleitungen betrug er etwa 25 Prozent. Heute liegt der Frauenanteil bei 39 Prozent – bei personenbasierter Zählung sogar bei 41 Prozent. Unterstützt wird diese Entwicklung durch innovative Programme wie „Führen in Teilzeit“ und das erfolgreiche Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze!“, mit denen das Land attraktive Rahmenbedingungen für weibliche Führungskräfte schafft.
Ein besonders erfreulicher Fortschritt zeigt sich auch in der Gremienarbeit: Im ersten Bericht wurden Frauen in Gremien des Landes wie Ausschüssen, Beiräten und Kommissionen kaum systematisch erfasst – ihre Beteiligung war deutlich unterrepräsentiert. Heute liegt der Frauenanteil in Gremien bei 40 Prozent – ein deutlicher Schritt hin zu mehr Mitbestimmung und gleichberechtigter Einflussnahme.
„Die Zahlen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg bei der Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung sind. Dies verdanken wir auch den Gleichstellungsbeauftragten, die die zentralen Akteurinnen sind, wenn es darum geht, Chancengleichheit voranzutreiben, familienfreundliche Strukturen zu etablieren und strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Doch machen die Zahlen auch deutlich, dass wir noch nicht am Ziel sind. Daher ist es wichtig, dass wir Gleichstellung weiterhin auf allen Verwaltungsebenen fördern“, ergänzt Katharina Binz.
Durch die Novellierung des LGG im Jahr 2015 wurde seine Wirksamkeit wesentlich gestärkt und der Handlungsspielraum insbesondere der Gleichstellungsbeauftragten erweitert. So verfügen sie seitdem beispielsweise über ein Klagerecht, wenn sie von der Dienststelle an einem Stellenbesetzungsverfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt wurden. Für die Gleichstellungsbeauftragten wurde die Internetplattform www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de eingerichtet, auf der sie Informationen rund um das Thema Gleichstellung abrufen können. Darüber hinaus bieten das Land und die Kommunen ihnen zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an, damit sie sich optimal auf ihre Aufgaben vorbereiten können.