Der Digital Services Act sorgt für mehr Transparenz im Netz und auch neue Regelungen im Zahlungsverkehr kommen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Zudem wird der grenzüberschreitende Verbraucherschutz weiter gestärkt und der Zugang zu Sammelklagen erleichtert“, betont Verbraucherschutzministerin Katharina Binz.
Einheitliche Ladekabel für mobile Kleingeräte
Ab 2025 müssen mobile Kleingeräte (Smartphones, Tablets etc.) mit einem einheitlichen Ladeanschluss (USB-C) ausgestattet sein. Damit wird die Aufladung vieler Geräte einfacher werden. Gleichzeitig sollen mit dieser Vorgabe rund 11.000 Tonnen Elektroschrott reduziert werden – diese Menge entsteht jährlich in der EU allein durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte.
Nachhaltigerer Umgang mit Batterien:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von Leichtverkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scooter am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Das trägt dazu bei, den zunehmenden Anteil an lithiumhaltigen Batterien in die richtigen Entsorgungsstrukturen zu lenken.
Digitaler Raum:
Verbraucherinnen und Verbraucher werden in Europa durch die Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) geschützt. Neben vielen verpflichtenden Vorgaben setzt der DSA auch auf Selbstregulierung. So müssen nach dem DSA bis Mitte Februar 2025 freiwillige Verhaltenskodizes zu mehr Transparenz bei Online-Werbung gemeinsam durch Werbeindustrie, zivilgesellschaftliche Gruppen und EU-Kommission entwickelt und ab Mitte August 2025 dann angewendet werden.
Grenzüberschreitender Verbraucherschutz:
Rheinland-Pfalz fördert auch in 2025 das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) mit seinen französischen und deutschen Partnern und baut gemeinsam mit den französischen und belgischen Nachbarregionen sowie Luxemburg und dem Saarland das Netzwerk für den grenzüberschreitenden Verbraucherschutz in der Großregion weiter aus. Das ZEV informiert, berät und unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland und Frankreich nicht nur in Bezug auf das Nachbarland, sondern in ganz Europa. Weitere Informationen: https://www.cec-zev.eu/de.
Sammelklagen:
Die vor etwa einem Jahr eingeführte neue Abhilfeklage, bei der Verbraucherschutzorganisationen für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche geltend machen können, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auf der Internetseite der Verbraucherzentralen finden Verbraucherinnen und Verbraucher alle laufenden und neuen Sammelklagen, denen sie sich in 2025 anschließen können: https://www.sammelklagen.de/
Garantiezins für Lebensversicherungen:
Der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebens- und private Rentenversicherungen steigt erstmals seit 30 Jahren von 0,25 auf ein Prozent. Diesen Zins, den das Bundesfinanzministerium festlegt, dürfen Versicherer höchstens garantieren. Vom Beitrag der Kundin bzw. des Kunden zieht der Versicherer zunächst seine Kosten ab. Auf den verbleibenden Sparanteil gibt es den garantierten Zins.
Echtzeitüberweisung:
Banken in der EU müssen ab Januar 2025 Echtzeitüberweisungen in Euro empfangen und ab Oktober 2025 auch versenden können. Beim Instant Payment muss das Geld innerhalb von 10 Sekunden bei der Empfängerin bzw. dem Empfänger ankommen. Solche Aufträge dürfen nach der neuen Instant-Payments-Verordnung der EU nicht teurer sein als Standardüberweisungen der jeweiligen Bank.
Namensabgleich:
Zudem müssen Banken ab Oktober wieder die Kontonummer mit dem Empfängernamen abgleichen. Dieser sog. IBAN-Check soll Kundinnen und Kunden vor Kontobetrug schützen.
Elektronische Reisegenehmigung:
Diese müssen europäische Reisende ab dem 2. April 2025 für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland ausfüllen. Sie kostet 10 Britische Pfund (ca. 12 Euro), erlaubt mehrere Reisen und ist zwei Jahre lang gültig oder bis zum Ablaufen des Reisepasses. Online-Anträge können ab dem 5. März gestellt werden.