„Das heutige Votum des Bundesrates entspricht weitgehend unseren Zielen bei der Neugestaltung des Prostitutionsgesetzes. Besonders freut mich, dass unsere Vorstellungen hinsichtlich des Aufenthaltsrechts übernommen wurden. Jetzt ist der Bund gefordert, möglichst rasch einen Entwurf zur Reform des Prostitutionsgesetzes vorzulegen“, kommentiert Frauenministerin Irene Alt die Bundesratsentscheidung. „Unser Ziel ist es, die Prostituierten so gut wie möglich zu schützen: vor Ausbeutung, Gewalt und gesundheitlichen Risiken.“
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