| Regenbogenfamilien

Alt begrüßt Urteil zum Adoptionsrecht und fordert völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare

Familienministerin Irene Alt begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Homosexuellen die sogenannte Sukzessivadoption ermöglicht.

„Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur längst fälligen vollständigen rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Paaren“, kommentiert Alt den Karlsruher Richterspruch, der es gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern nun erlaubt, das Adoptivkind der Partnerin beziehungsweise des Partners zu adoptieren. Gleichzeitig fordert Alt die Bundesregierung auf, gleichgeschlechtliche Paare endlich mit Ehepaaren gleichzustellen. „Es ist beschämend, dass die Bundesregierung tatenlos auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts wartet, ohne selbst die Initiative zu ergreifen, um der Benachteiligung homosexueller Paare ein Ende zu bereiten. Ich fordere daher, die Institution der Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen. Damit wäre klar: Alle Eheleute haben dieselben Rechte und Pflichten – unabhängig von ihrer sexuellen Identität.“

Familienministerin Alt weist darauf hin, dass auch nach dem heutigen Urteil nicht dasselbe Adoptionsrecht für alle Paare gilt:  Nach wie vor dürfe ein homosexuelles Paar  kein Kind gemeinsam adoptieren. „Dies ist eine inakzeptable Benachteiligung für die es keinen nachvollziehbaren Grund gibt. Kinder wachsen in Regenbogenfamilien genauso behütet und gesund auf wie in Familien mit heterosexuellen Eltern. Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollten daher dieselben Rechte haben wie Ehepaare – auch im Bereich der Adoption.“

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