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Alt geht in die Offensive

In Rheinland-Pfalz haben sowohl die Kommunen und Träger als auch das Land in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen für den U3-Ausbau unternommen. So stellte das Land durch seine Beteiligung an den Personalkosten der Kindertagesstätten seit 2008 ca. 1,25 Mrd. Euro für den Kita-Ausbau zur Verfügung.

Hinzu kommen Betreuungsbonus und Leistungen des Landes für die Beitragsfreiheit für Kinder ab 2 Jahren. Ministerpräsident Kurt Beck hat durch persönlichen Einsatz dafür gesorgt, dass im Rahmen der Fiskalpaktverhandlungen im Sommer 2012 zusätzliche Mittel durch den Bund in den U3-Ausbau fließen werden.

Die immer wieder ins Feld geführte Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und Kommunen findet in der getroffenen Vereinbarung keinerlei Begründung. Am 28. August 2007 haben Bund und Länder vereinbart: „…die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden“. Der Bund hat seinen Beitrag zum U3 Ausbau so berechnet, dass er ein Drittel der geschätzten Gesamtinvestitionssumme zur Verfügung gestellt hat. An anderen Kosten wie z. B. Personalkosten im engeren Sinn trägt der Bund keinen Anteil, hier hat sich in hohem Maße das Land engagiert. Ferner haben Land und Kommunale Spitzenverbände in ihren Eckpunkten zum U3-Ausbau vereinbart, dass die damals geschätzten Kosten in Höhe von 136 Mio. Euro „gemeinsam von Bund, Land, Kommunen und Trägern aufgebracht“ werden. Eine Drittellösung war an keiner Stelle vereinbart. Dies wurde auch in anderen Bundesländern so gesehen und gehandhabt. Die überwiegende Mehrheit der anderen Bundesländer hat ähnlich wie Rheinland-Pfalz dafür Sorge getragen, dass zunächst und vorrangig die auf bestimmte Zeiträume befristeten Bundesmittel abfließen können.

Das Land hat im August dieses Jahres bereits sichergestellt, dass aus den Kommunen gestellte bewilligungsreife Anträge tatsächlich bewilligt werden können. Allerdings entstanden im Zuge der zwischen Ländern und Bund strittigen Verhandlungen zum Fiskalpakt sowie durch die Umstellung auf Landesgelder nötige Anpassungen in der Abwicklung Unsicherheiten, die zu Verzögerungen geführt haben. Es war nach vollständiger Bewilligung der Bundesmittel nicht klar, wann und in welcher Form diese mit Landesmitteln ergänzt werden können. Das Ministerium hat das Landesjugendamt gebeten, bewilligungsreife Anträge jetzt möglichst zügig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu bewilligen. So konnte das Landesjugendamt in dieser Woche allein für den Landkreis Trier-Saarburg Bewilligungen in Höhe von mehr als 1 Mio. € aussprechen. Wir bedauern jede Verzögerung, weisen aber darauf hin, dass das Land dafür aus den genannten Gründen nicht allein verantwortlich ist.

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