„Ein kurzer Freiheitsentzug mittels Jugendarrest ist schon heute durch das Jugendstrafrecht möglich. Allerdings ließ sich die Mehrheit der Jugendlichen dadurch nicht von weiteren Straftaten abschrecken. Die Rückfallquote liegt nach Angaben der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V. bei rund 65 Prozent. Daher halten wir die Einführung des Warnschussarrests für wenig erfolgversprechend“, erklären Jugendministerin Irene Alt und Justizminister Jochen Hartloff.
Heute wird ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Warnschussarrest soll insbesondere dann verhängt werden, wenn das Gericht eine Jugendstrafe oder ihre Vollstreckung zur Bewährung aussetzt, aus erzieherischen Gründen aber auf den Jugendlichen zusätzlich eingewirkt werden soll. Bislang konnten junge Straftäter nur entweder zu einer Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung oder zu einem Arrest verurteilt werden.
Anstelle verschärfter freiheitsentziehender Maßnahmen setzt die Landesregierung auf den Ausbau sozialpädagogischer Maßnahmen, um die Rückfallquote junger Straftäter zu senken. Das Jugendgerichtsgesetz betone den Vorrang der Erziehung vor dem Verhängen von Jugendstrafen, begründen Alt und Hartloff ihre Haltung. „Die Jugendkriminalität kann durch eine gute Integrations-, Jugend- und Sozialpolitik besser bekämpft werden als durch weitere Strafverschärfungen“, betont Ministerin Alt. „In Rheinland-Pfalz praktizieren wir sehr erfolgreich in den Häusern des Jugendrechts eine enge Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie den Jugendämtern und Hilfseinrichtungen, um schnell auf Straftaten von Jugendlichen zu reagieren. Dies ist ein sehr guter Weg“, so Hartloff.