„Partizipation und gesellschaftliches Engagement stärken die Gesellschaft und die Demokratiefähigkeit der Kinder und Jugendlichen. Wer als junger Ehrenamtlicher ernst genommen wird, der setzt sich auch später noch für die Gemeinschaft ein“, erklärt Irene Alt. Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit seien wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Bei jungen Menschen habe freiwilliges Engagement insbesondere diese wichtige Facette: Es trage zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit bei und leiste einen wichtigen Beitrag zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen. Alt weiter: „Jenseits von Familie und Schule ist die ehrenamtliche Arbeit in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ein wichtiges Lernfeld für soziale Kompetenzen.“
Die Landesregierung unterstützt daher seit vielen Jahren das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit. Durch die landesgeförderten Qualifizierungsmaßnahmen konnten zuletzt rund 17.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit geschult werden.
Gleichzeitig ist erfolgreiche Jugendarbeit auf die Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer angewiesen. „Sie sind die Basis und zugleich das Rückgrat der Jugendarbeit vor Ort. Ohne ihr ehrenamtliches Engagement könnten viele Jugendfreizeiten und andere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche nicht stattfinden. Nicht zuletzt das ‚Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit‘ macht hierfür den Weg frei: Denn anders als in anderen Ländern, sieht unser Gesetz die Freistellung und die Erstattung des Verdienstausfalls vor. Darauf können wir stolz sein“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Alt.
„Das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit kann als eine eindrückliche Erfolgsgeschichte beschrieben werden“, so Ministerin Irene Alt. „Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Anzahl der bewilligten Anträge auf Freistellung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit und auf Ersatz für den Verdienstausfall von anfänglich 291 auf 720 im Jahr 2011 gestiegen. Entsprechend erhöhten sich die Ausgaben des Landes von 97.000 Euro im Jahr 2002 auf 220.000 Euro im Haushaltsjahr 2012.“