| UN-Kinderrechtskonvention

Alt: „Kinderrechte müssen auch für ausländische Kinder in vollem Umfang gelten“

Zum 20. Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik weist Kinder- und Jugendministerin Irene Alt darauf hin, dass in Deutschland die vollen Kinderrechte noch nicht für alle Kinder und Jugendlichen gelten: „Flüchtlingskinder und unbegleitete minderjährige Kinder werden in Deutschland ganz klar benachteiligt.

Denn nach wie vor hat bei ihnen das Ausländer- und Asylrecht Vorrang vor der vollen Anerkennung der Kinderrechte. Diese umfassen unter anderem das Recht auf ein sicheres Zuhause, auf Bildung und auf volle medizinische Betreuung. Hier muss sich die Bundesregierung bewegen und endlich die Bundesgesetze anpassen.“

Zum Hintergrund: Deutschland hatte 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unter dem sogenannten Ausländervorbehalt ratifiziert. Damit befreite sich die Bundesrepublik von der Verpflichtung, die aus der Konvention resultierenden Pflichten auch auf ausländische Kinder anzuwenden. Im Juli 2010 nahm die Bundesrepublik diesen Vorbehalt zurück. „Damit muss Deutschland die Schutzbedürftigkeit aller bei uns lebenden Kinder und Jugendlichen anerkennen. Dazu gehört für mich auch, dass das Alter der Verfahrensfähigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von derzeit 16 Jahren auf 18 Jahre angehoben werden sollte“, fordert Ministerin Irene Alt. „Denn ich habe erhebliche Zweifel daran, dass ein junger Mensch im Alter von 16 Jahren in der Lage ist, sein Asylverfahren voll zu überblicken. Dadurch können seine Chancen auf Erfolg im Verfahren erheblich schrumpfen.“

Außerdem bewertet Ministerin Alt die geplante Einführung des Betreuungsgeldes vor dem Hintergrund die Rechte auf Förderung, Gleichheit und Bildung kritisch: „Diese Rechte werden in den Kindertagesstätten gelebt. Das Betreuungsgeld führt laut einer Studie, die erst vor zwei Tagen veröffentlicht wurde, gerade bei sozialschwachen und bildungsfernen Familien dazu, dass sie ihre Kinder nicht in die Kita schicken. Damit wird gerade denjenigen Kindern, die von dem Besuch eines Kindergartens ganz besonders profitieren würden, dieser Zugang verwehrt.“

Mit Blick auf die vergangenen zwanzig Jahre zieht Kinder- und Jugendministerin Alt aber eine positive Bilanz in Sachen Kinderrechte. „Kinder haben Rechte, die es zu respektieren gilt – vor allem haben sie das Recht auf Beteiligung, Schutz und Förderung. Dies hat sich auch in der Gesetzgebung niedergeschlagen: Seit dem Jahr 2000 haben Kinder  in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Im vergangenen Herbst hat der Bundesrat außerdem die Bundesregierung aufgefordert, die Kinderrechte explizit  im Grundgesetz zu verankern. Hierfür machte sich Rheinland-Pfalz bereits seit 2008 wiederholt  stark - zuletzt mit Erfolg 2011.“

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