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Alt stellt neues Konzept zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor

Familienministerin Irene Alt hat das neue Konzept des Landes zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorgestellt. Mit diesem reagiert das Familienministerium auf das am 1. November 2015 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Verteilung, Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder“. Das Gesetz soll eine gerechtere Verteilung von Kindern und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, auf alle Bundesländer bewirken.

„Eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz ist das Konzept der Schwerpunktjugendämter, die die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Obhut nehmen, während der sogenannten Clearingphase betreuen und sie anschließend in eine Jugendhilfeeinrichtung verteilen. So können wir Spezialwissen, Erfahrung und Kompetenzen, die gerade in den ersten Wochen von großem Vorteil sind, bündeln“, erklärt Familienministerin Irene Alt. Bislang haben sich für die Aufgabe, als regionales Schwerpunktamt zu fungieren, die folgenden Jugendämter bereit erklärt: Kreisjugendamt Mainz-Bingen, Kreisjugendamt Kusel, Stadtjugendamt Koblenz, Stadtjugendamt Trier. Das Jugendamt der Stadt Speyer hat sein Interesse ab Februar 2016 bekundet. Darüber hinaus wird das Land in den kommenden Wochen auf die Kommunen zugehen, bei denen große Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen sind. Bisher  wurden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zentral vom Jugendamt der Stadt Trier in Obhut genommen. Das Jugendamt hat in den ersten zwei bis drei Monaten einen Clearingprozess durchgeführt, während dessen die familiäre Situation des jungen Menschen geklärt und zentrale asyl- und ausländerrechtliche Fragen bearbeitet werden.  

Bislang erfolgten die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in dem Bundesland, in dem die jungen Menschen angekommen sind. Aufgrund der steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet aus Kriegsgebieten flüchten, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass nunmehr jedes Bundesland entsprechend des Königsteiner Schlüssels verpflichtet ist, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen. Demnach werden zukünftig in Rheinland-Pfalz 4,8% der ankommenden Kinderflüchtlinge untergebracht und betreut werden. Die Aufnahme und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt – wie auch bisher – durch die Jugendämter. 

Am 16.11.2015 lebten in der Bundesrepublik insgesamt 56.025 unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge. In Rheinland-Pfalz waren es 1.554. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen muss Rheinland-Pfalz demnach 2.710 junge Menschen aufnehmen. Das Land hat nicht zuletzt auf Wunsch der Kommunen von der gesetzlichen Übergangsregelung Gebrauch gemacht, für die Monate November und Dezember nicht in einem Schritt die gesamte Aufnahmequote erfüllen zu müssen. Ab Januar 2016 müssen die Jugendämter die Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel voll erfüllen.

Das Land erstattet grundsätzlich den Jugendämtern alle anfallenden Unterbringungs- und Betreuungskosten. Die Schwerpunktjugendämter – in einer Übergangszeit von sechs Monaten alle Jugendämter – erhalten für die Inobhutnahme darüber hinaus eine einmalige Pauschale in Höhe von1.046 Euro.

Ministerin Irene Alt stellte die große Herausforderung für die Jugendämter dar und würdigte deren Vorgehen: „Die Jugendämter nehmen ihre Aufgabe sehr ernst und leisten auch heute schon gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen Beachtli-ches. Dafür will ich allen Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön sagen“.

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