Mit dem Abschluss des Asylverfahrens sind nicht in jedem Falle die Voraussetzungen für eine Rückführung gegeben. Das stellt das Integrationsministerium in der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU-Fraktion klar. „Von mehr als der Hälfte der Menschen mit einer Duldung, die derzeit in Rheinland-Pfalz leben, können wir wegen der schleppenden Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gar keine Ausreise verlangen: Sie konnten entweder noch gar keinen Asylantrag beim Bundesamt stellen, oder sie haben einen Asylfolgeantrag gestellt und das BAMF hat noch nicht entschieden, ob es ein weiteres Verfahren geben wird“, erklärt Integrationsministerium Irene Alt.
Derzeit leben (Stand: 30. Oktober 2015) 7.261 Menschen mit einer Duldung in Rheinland-Pfalz. 1.750 von ihnen haben noch gar keinen Asylantrag abgegeben, weitere 1.950 haben einen Asylfolgeantrag gestellt. Auch die verbleibenden 3.561 Menschen können nach Aussage von Ministerin Alt nicht automatisch zurückgeführt werden, da Abschiebehindernisse vorliegen können: „Es ist in einem rechtstaatlichen Verfahren selbstverständlich, dass Abschiebehindernisse geprüft werden. Dies können Krankheit oder Schwangerschaft, fehlende Dokumente oder familiäre Gründe sein. Es gibt keine Rückführung um jeden Preis, anderenfalls müsste man ohne jede Rücksicht zum Beispiel die lebensnotwendige Therapie eines Patienten abbrechen oder Kinder von ihren Eltern trennen, sprich: Familien auseinanderreißen. Es gebietet schon die Menschlichkeit, solche Härten zu vermeiden.“
Vor diesem Hintergrund sei die Zahl der Ausreisepflichtigen beziehungsweise die Zahl der Duldungen für die Rückführung wenig aussagekräftig, so Alt. Sie liefere aber Hinweise darauf, wie wenig es dem Bund bisher gelungen ist, seine Asylverfahren in den Griff zu bekommen.