| Trennungsgebot bei Abschiebehaft

Anne Spiegel wendet sich gegen eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Strafanstalten

„Die Mehrheit des Bundesrates konnte sich am Freitag nicht dazu durchringen, der Aufhebung des Trennungsgebots für Abschiebehäftlinge eine klare Absage zu erteilen. Das bedauere ich außerordentlich“, erklärte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel.

„Wir wenden uns strikt gegen die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzuganstalten“, so Spiegel weiter. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung war Gegenstand der Beratungen des Bundesrats am heutigen 17. Mai.

Der Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sieht vor, dass Abschiebehäftlinge für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren auch in Haftanstalten untergebracht werden können. Er würde damit das geltende Recht aufheben, das ein Trennungsgebot für Abschiebehaft und Strafhaft festlegt. Dies wird seitens der Bundesregierung mit einer Notlage aufgrund der hohen Zahl von Geflüchteten begründet.

„Ich sehe viele kritische Punkte in diesem Gesetz. Strafanstalten sind definitiv keine geeignete Unterbringung für Menschen, deren vermeintliches Vergehen darin besteht, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde“, so Integrationsministerin Spiegel. „Zudem sehe ich bei der geplanten Aufhebung des Trennungsgebots große Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit europäischem Recht.“

Die Abschiebehaft ist eine Verwaltungshaft und damit ein deutlich milderes Mittel als eine Strafhaft. Sie dient lediglich dazu, die Abschiebung von Menschen sicherzustellen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Nach europäischem Recht, dem auch die Bundesrepublik Deutschland unterliegt, müssen deshalb Abschiebehäftlinge getrennt von Strafgefangenen in eigens dafür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden. In Rheinland-Pfalz steht dafür die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim zur Verfügung.

Der umstrittene Gesetzentwurf sieht außerdem eine Reihe von Verschärfungen beim Ausweisungsrecht vor, darunter die Schaffung eines weiteren Aufenthaltsstatus unterhalb der Duldung, ein Beschäftigungsverbot für Geduldete, die unter diese neue Kategorie fallen, sowie die Erleichterung der Inhaftnahme von Ausreisepflichtigen durch die Schaffung neuer Haftgründe und die Kürzung von Mitteln zum Lebensunterhalt als Sanktionsmittel. 

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