| Bezahlkarte

Ausgabe der Bezahlkarte im Bereich der Aufnahmeeinrichtungen des Landes abgeschlossen

Die Ausgabe der Bezahlkarte in den sechs Aufnahmeeinrichtungen (AfA) des Landes ist abgeschlossen. Alle dort untergebrachten und neu ankommenden Personen, die die Voraussetzungen zum Erhalt der Karte erfüllen, können nun ihre Leistungen über die Bezahlkarte abrufen. Im Rahmen einer Pilotphase wurde die Bezahlkarte ab dem 06.01.2025 zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung Trier verteilt. Nach dem erfolgreichen Testlauf, bei dem rund 80 Karten ausgegeben wurden, wurde die Bezahlkarte sukzessive in den anderen fünf Aufnahmeeinrichtungen des Landes eingeführt.

 „Das Pilotprojekt in der Aufnahmeeinrichtung Trier hat gezeigt, dass die Einführung der Bezahlkarte technisch reibungslos funktioniert und sie gut von den Bewohnerinnen und Bewohnern angenommen wird. So konnten wir die Bezahlkarte nach Abschluss des Pilotprojekts zügig auf alle Aufnahmeeinrichtungen des Landes ausweiten. Bei der Ausgabe der Karte erhalten die Nutzerinnen und Nutzer umfangreiche Informationen rund um die Nutzung der Karte. Mit der dazugehörigen Handy-App haben sie ihre Ausgaben und Kartenaufladungen im Blick. Zudem wurde bei der Gestaltung der Karte darauf geachtet, dass sie optisch einer herkömmlichen Kreditkarte ähnelt, um einen diskriminierungsfreien Gebrauch zu gewährleisten“, erläutert Staatssekretär Janosch Littig. 

Das Land bereitet aktuell die Einführung der Bezahlkarte im kommunalen Bereich vor und wird zur Nutzung des Bezahlkartensystem des Landes eine Kooperationsvereinbarung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten abschließen. Diese entscheiden eigenständig, ob Sie am Bezahlkartensystem des Landes partizipieren möchten. Im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung des Landes am 10. April 2025 wird mit interessierten Landkreisen und kreisfreien Städten der Beginn der operativen Einführung der Bezahlkarte auf kommunaler Ebene im zweiten Quartal 2025 vorbereitet. 

Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt das Land Rheinland-Pfalz einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. Bisher wurden die Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)-Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Form von Bargeldauszahlungen erbracht. Mit der Einführung der Bezahlkarte und dem damit verbundenen Wegfall der Bargeldverwaltung wird der Verwaltungsaufwand auf Seiten des Landes (u.a. durch den Wegfall des Kassenverkehrs) reduziert und damit die Verwaltung nachhaltig entlastet.

In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes erhalten volljährige, alleinstehende Leistungsberechtigte (Leistungsstufe 1) monatlich einen Betrag von 196 Euro. Hiervon beträgt der monatlich abhebbare Bargeldbetrag 130 Euro. Die Bedarfe an Unterbringung, Ernährung und Bekleidung werden gesondert als Sachleistungen erbracht.

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