Nach der Begründung des Gesetzentwurfes sollen sogenannten "Scheinehen" mit der Verlängerung der notwendigen Ehebestandszeit für einen eigenständigen Aufenthaltstitel verhindert werden.
Bei der Sitzung des Innenausschuss des Bundesrates vom 2.12.2010 wurde der Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Zwangsprostitution beraten. Dazu lag ein Antrag der Länder Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen vor, die Verlängerung der Ehebestandszeit zur Verhinderung von Scheinehen aus diesem Gesetz herauszunehmen. Dieser Antrag ist leider gescheitert.
Der Gesetzentwurf ist nun am 17.12.2010 auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates. Die Frauenhauskooordinierung will sich an die Minsterpräsidenten der Länder wenden und dort um Unterstützung für ihr Anliegen werben.
Den Text der Stellungnahme finden Sie <media 62287>hier.</media>
Quelle: Frauenhauskoordinierungsstelle e.V., Berlin; <link http: www.frauenhauskoordinierung.de>www.frauenhauskoordinierung.de