„Zwar ist zu begrüßen, dass nun erstmalig Verbraucherverbände kollektive Verbraucherinteressen vertreten können sollen, aber der Entwurf bleibt auf halben Weg stehen.“
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines Rechtsinstituts einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Danach sollen künftig Verbraucherverbände kollektive Verbraucherinteressen insoweit vertreten, als sie im Rahmen einer Musterfeststellungsklage die Feststellung eines Verstoßes gegen Verbraucherrechte erstreiten können. Doch nur bestimmte Verbände dürfen eine Musterfeststellungsklage führen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen sich als Gruppe nicht selbst vertreten. Vor allem aber müssen geschädigte Verbraucherinnen nach einem feststellenden Urteil gegebenenfalls weiter individuell ihren persönlichen Schaden geltend machen. Bei diesen Prozessen tragen dann die Geschädigten das komplette Prozessrisiko.
„Ich hätte mir einen Gesetzentwurf gewünscht, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher über die Musterklage auch ihren persönlichen Schaden geltend machen können, sodass sie nicht darauf angewiesen sind, dass das verklagte Unternehmen den Schaden anschließend freiwillig auch zahlt. Insbesondere die Autoindustrie ist bisher im Diesel-Skandal nicht durch freiwilliges Entgegenkommen aufgefallen. Insofern befürchte ich, dass die Betroffenen hier weiterhin im Regen stehen werden“, so Rohleder. Die EU-Kommission schlägt demgegenüber eine effektive Musterklage vor, über die auch eine Entschädigung erwirkt werden kann. „Ich hoffe, dass die Bundesregierung das Gesetz nun wenigstens zügig voran bringt, damit dieser zurückhaltende Vorschlag zumindest rechtzeitig vor der Verjährung der Ansprüche aus dem Diesel-Skandal in Kraft tritt“, betont die Staatssekretärin.