| Verbraucherschutz

Bundeskabinett verschiebt erneut Beschluss zum Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage

„Indem die Union die Musterfeststellungsklage immer noch blockiert, lässt sie die Verbraucherinnen und Verbraucher im Regen stehen. Wir brauchen endlich die Möglichkeit von Musterklagen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher bei gleichgelagerten Verbraucherrechtsfällen zur ihrem Recht kommen“, stellt Verbraucherstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder mit Blick auf die erneut verschobene Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage fest.

„Die Bundesregierung muss endlich ein Gesetz vorlegen, das es Verbraucherverbänden ermöglicht, die Verbraucherrechte für die Betroffenen mit Musterklagen einzuklagen. Sonst müssen nicht zuletzt die vielen Geschädigten im Dieselskandal weiterhin allein gegenüber Großunternehmen für ihre Rechte kämpfen. So verlieren viele Verbraucherinnen und Verbraucher das Vertrauen, ihre Rechte auch durchsetzen zu können. Auch in den vielen Fällen kleiner Massenschäden sind Musterklagen die einzige Möglichkeit, Verbraucherrechte durchzusetzen, da sich eine Klage für die einzelnen Betroffenen wegen des geringen Schadens nicht lohnt. Solche Klagemöglichkeiten nutzen auch den seriösen Unternehmen, die Wettbewerbsnachteile haben, wenn verbraucherfeindliche Praktiken ohne Konsequenzen bleiben. Die Blockade ist daher für mich nicht nachvollziehbar.“

Hintergrund:

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Legislaturperiode kündigt die Einführung einer Musterfeststellungsklage zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Inkrafttreten (spätestens) zum 1. November 2018 an. Nun wurde der entsprechende Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Bundeskabinetts am 25.4.18 genommen. 

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