„Die Bundesregierung muss endlich ein Gesetz vorlegen, das es Verbraucherverbänden ermöglicht, die Verbraucherrechte für die Betroffenen mit Musterklagen einzuklagen. Sonst müssen nicht zuletzt die vielen Geschädigten im Dieselskandal weiterhin allein gegenüber Großunternehmen für ihre Rechte kämpfen. So verlieren viele Verbraucherinnen und Verbraucher das Vertrauen, ihre Rechte auch durchsetzen zu können. Auch in den vielen Fällen kleiner Massenschäden sind Musterklagen die einzige Möglichkeit, Verbraucherrechte durchzusetzen, da sich eine Klage für die einzelnen Betroffenen wegen des geringen Schadens nicht lohnt. Solche Klagemöglichkeiten nutzen auch den seriösen Unternehmen, die Wettbewerbsnachteile haben, wenn verbraucherfeindliche Praktiken ohne Konsequenzen bleiben. Die Blockade ist daher für mich nicht nachvollziehbar.“
Hintergrund:
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Legislaturperiode kündigt die Einführung einer Musterfeststellungsklage zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Inkrafttreten (spätestens) zum 1. November 2018 an. Nun wurde der entsprechende Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Bundeskabinetts am 25.4.18 genommen.