Familienministerin Katharina Binz, die den Antrag in den Bundesrat eingebracht hatte, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Kinder brauchen von Anfang an zwei rechtliche Elternteile – unabhängig vom Geschlecht oder der biologischen Elternschaft. Der heutige Beschluss des Bundesrates zeigt, dass es an der Zeit ist für Gleichstellung und einen besseren rechtlichen Schutz von Regenbogenfamilien. Acht Jahre nach der Öffnung der Ehe ist es höchste Zeit, dass auch das Abstammungsrecht dieser Realität folgt.“
Bislang wird in Zwei-Mütter-Familien nur die gebärende Mutter automatisch als rechtliches Elternteil anerkannt. Die zweite Mutter muss ein aufwändiges und von den Betroffenen als diskriminierend empfundenes Adoptionsverfahren durchlaufen – obwohl sie das Kind von Anfang an mit großzieht. Während dieses Verfahrens hat das Kind rechtlich nur einen Elternteil – mit erheblichen Risiken, etwa bei Krankheit, Unfall oder Tod der anerkannten Mutter.
Mit dem heutigen Beschluss fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Neuregelung vorzulegen, die die Mutterschaft der nicht gebärenden Frau analog zur Vaterschaft im BGB regelt (§ 1592 Nr. 1 und 2 BGB). Damit soll erreicht werden, dass auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beide Mütter von Geburt an als rechtliche Elternteile anerkannt werden.
„Dieser Beschluss ist ein klares Votum für das Kindeswohl, für rechtliche Sicherheit und für gelebte Vielfalt in unserer Gesellschaft“, so Binz weiter. „Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah eine gesetzliche Umsetzung auf den Weg zu bringen.“