„Basiskonten machen nur Sinn, wenn sie für finanzschwache Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar sind“, ergänzte die Staatssekretärin. „Die Betroffenen können sich die derzeitigen Basiskonten nicht leisten. Der Bund sollte daher gesetzlich nachsteuern, um eindeutig klarzustellen, dass Basiskonten nicht teurer sein dürfen als der marktübliche Preis für Konten mit vergleichbarem Leistungsinhalt“, so Christiane Rohleder. „Es ist nicht zumutbar, die Betroffenen noch länger darauf warten zu lassen, dass sie endlich ein bezahlbares Konto eröffnen können. Daher fordere ich den Bund zu einer entsprechenden Gesetzinitiative auf, um Klarheit zu schaffen.“
Hintergrund:
Die Novelle des Zahlungskontengesetz zur Umsetzung Zahlungskontenrichtlinie sollte
besonders schutzbedürftigen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Anspruch auf
ein Basiskonto verschaffen. In der Praxis tauchen jedoch immer wieder Fälle auf, in
denen Banken oder Sparkassen hohe Entgelte für diese Konten verlangen. Schon die
Vorinstanz des OLG Frankfurt hatte hier beispielsweise im Sinne der Verbraucherinnen
und Verbraucher entschieden, dass ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro
und 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung unangemessen hoch sei. Das Verfahren
wird nun wegen grundsätzlicher Bedeutung bis vor den BGH gehen.