In dem Gutachten wird die Rechtsauffassung vertreten, dass der Bundesgesetzgeber für Regelungen zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt zuständig ist, weil ihm die Gesetzgebungskompetenz für öffentliche Fürsorge zukommt und weil die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bundesgesetzli-che Regelungen erfordert. Es werden Vorschläge zur Einrichtung einer Bundesstiftung Frauenhäuser, zu einem Frauenhausfinanzierungsgesetz bzw. zu einem Geldleistungsgesetz entwickelt, das für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder einen Rechtsanspruch auf Geldleistungen in Höhe der Nutzungsentgelte von Frauenhäusern begründet.
Das Rechtsgutachten "Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe von für Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder" finden Sie auf der Website der <link http: external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Diakonie als pdf-Datei.