Das Papier wurde seit März 2012 in einer Arbeitsgruppe der FHK erstellt. Eine erste Einschätzung zur Arbeit mit Tätern von Häuslicher Gewalt wurde bereits 2008 vorgelegt.
Das zentrale Anliegen der Frauenunterstützungseinrichtungen ist nach wie vor die Berücksichtigung der Belange gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder, insbesondere die Berücksichtigung ihres Schutzes vor weiterer Gewalt in den Maßnahmen der Täterarbeit.
<link http:>www.frauenhauskoordinierung.de/uploads/media/2014-02-17_Diskussionspapier_TAEA_final.pdf