| Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Dreyer/Alt: Familienfreundliche Arbeitsbedingungen haben oberste Priorität

Familienfreundliche Arbeitsbedingungen haben für die Landesregierung oberste Priorität. Dazu hat sich die Landesregierung selbst verpflichtet, entsprechende Maßnahmen werden jetzt konkret umgesetzt.

 „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind heute ein Standard, der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen und müssen, zu Recht eingefordert wird. Als Landesregierung möchten wir mit gutem Beispiel vorangehen und Bedingungen schaffen, die möglichst umfassend auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen. Im Werben um qualifizierte Fachkräfte kann es sich heute kein Arbeitgeber mehr leisten, das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu vernachlässigen“, unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Familienministerin Irene Alt.
Unter Beteiligung der Personal- und anderer Interessensvertretungen haben jedes Fachressort und die Staatskanzlei für die sechs Bereiche Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsorganisation, Führungskompetenz, Information und Kommunikation sowie Serviceleistungen für Familien eigene Ziele und Maßnahmen festgelegt, durch die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter erleichtert werden soll. Die Selbstverpflichtung mit ressortübergreifenden Standards und Zielen wurde unter der Federführung des Familienministeriums entwickelt.
Für die Umsetzung der Selbstverpflichtung sollen nun beispielsweise der tägliche Gleitzeitrahmen für alle Beschäftigten der Landesregierung von 6 Uhr bis 20 Uhr erweitert und das Arbeiten von zuhause aus oder in temporärer Telearbeit in Notfällen erleichtert werden. Ein wichtiges Thema ist außerdem die Pflege von nahen Angehörigen, die in Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend eine Rolle spielen wird. „Wer ein Familienmitglied zuhause versorgt, beziehungsweise wer hier eine neue Pflegeaufgabe übernimmt oder koordiniert, ist auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Dem tragen wir in der Selbstverpflichtung ebenfalls Rechnung. Ich freue mich über das große Engagement in allen Ministerien und der Staatskanzlei bei der Planung und Umsetzung. Familienfreundlichkeit kann so ein Markenzeichen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sein“, erläuterte Familienministerin Irene Alt.
Die Selbstverpflichtung gilt für alle Ministerien, die Staatskanzlei sowie die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union. Die Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz hat sich der Selbstverpflichtung ebenfalls angeschlossen.

Teilen

Zurück