| Gleichstellung homosexueller Paare

Ehe für alle beendet Diskriminierung

„Mit dem Gesetz, das die Ehe für alle ermöglicht, endet in Deutschland die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Der Staat verleiht in Zukunft Menschen, die füreinander einstehen wollen, ungeachtet ihrer geschlechtlichen Orientierung alle Rechte und Pflichten. Damit ziehen wir endlich gleich mit Staaten wie Irland, die sich längst der Gleichstellung homosexueller Paare geöffnet haben.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute im Bundesrat erklärt.

Das auf einem Entwurf aus Rheinland-Pfalz basierende „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ fand eine breite Mehrheit im Bundesrat.

„Ich sehe die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau durch eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare keineswegs geschmälert“, so die Ministerpräsidentin. Es gehe darum, verlässliche Partnerschaften bestmöglich zu unterstützen. Die Mi-nisterpräsidentin zeigte sich überzeugt, dass die Werte Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung füreinander durch Gleichstellung gefördert würden. „Ich möchte verbindliche Lebensgemeinschaften stärken. Wer in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da sein will, der soll auch heiraten dürfen“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Ergänzung des § 1353 BGB war vor einer Woche vom Bundestag beschlossen worden und kann nach der Zustimmung der Länderkammer nun umgesetzt werden.

„Familienministerin Anne Spiegel hat sich lange und intensiv für die Öffnung der Ehe eingesetzt und gekämpft. Wir sind stolz, dass dieser Einsatz nun endlich zum Erfolg geführt hat und auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und Kinder adoptieren können. Damit sind sie endlich gleichberechtigt. Ich bin froh, dass wir dieses große Ziel nun erreicht haben“, betonte die Landesbeauftragte für Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität Christiane Rohleder.

Die derzeitige Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle beunruhigt Rohleder nicht. Es sei klar, dass sich das Verfassungsverständnis des Begriffs der Ehe längst gewandelt habe. Dementsprechend habe das Bundesverfassungsgericht auch bereits diverse Ungleichbehandlungen zwischen Ehen und eingetragenen Le-benspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt. 

Familienministerin Anne Spiegel hatte sich als Beauftragte des Bundesrates stark für den Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ eingesetzt und auch zweimal den Bundestagspräsidenten angeschrieben mit der Bitte, das Gesetz auf die Tagesordnung zu setzen, damit der Bundestag darüber abstimmen kann.

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