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Einbürgerungsfreundliches Klima in Rheinland-Pfalz - Zahl der Einbürgerungen weiter auf hohem Niveau

Die aktuelle Einbürgerungsstatistik des Statistischen Landesamtes bestätigt die Stabilisierung der Einbürgerungszahlen in Rheinland-Pfalz auf einem durchgängig hohen Niveau. Im Jahr 2017 wurden rund 5.900 Personen eingebürgert.

„Die hohen Einbürgerungszahlen zeigen, dass unsere Kampagne „Ja zur Einbürgerung“ und die konsequente Nutzung der rechtlichen Spielräume wirken und sich in Rheinland-Pfalz ein einbürgerungsfreundliches Klima etabliert hat“, stellt Integrationsstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder fest. 

Bei der Einbürgerungsquote, also dem Verhältnis der Einbürgerungen zur ausländischen Bevölkerung, nimmt Rheinland-Pfalz regelmäßig einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein. Zuletzt war es unter den Flächenländern führend. 

„Im Rahmen unserer Kampagne werben wir für die Einbürgerung und informieren über die Voraussetzungen. Nicht zuletzt wirken sich die Vorgaben des Integrationsministeriums zum bürgerfreundlichen Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechtes und eine engagierte Umsetzung durch die Einbürgerungsbehörden positiv aus. Wichtig ist außerdem die gute Zusammenarbeit zwischen Behörden, Beratungsstellen, Integrationsbeiräten, Beauftragten und weiteren Partnerinnen und Partnern. Daher ist das ausdrückliche Ziel der Kampagne, die Arbeit der Akteure vor Ort zu unterstützen, wie etwa durch den "Leitfaden zur Förderung der Einbürgerung", betont die Staatssekretärin. 

Staatssekretärin Rohleder weist auf die Auswirkungen des Brexit bei der Einbürgerung hin, denn im Jahr 2017 war Großbritannien mit 8,6% die häufigste Herkunftsnationalität der erfolgreichen Antragstellerinnen und Antragsteller. „Nach der geltenden Rechtslage ist eine generelle Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nur möglich, wenn Großbritannien zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch Mitglied der Europäischen Union ist“, so Rohleder. 

Da die Mitgliedschaft nach derzeitigem Stand am 29. März 2019 endet, weist das Integrationsministerium darauf hin, dass die Personen mit britischer Staatsangehörigkeit gut beraten sind, wenn sie möglichst bald einen Antrag stellen. Zuständige Einbürgerungsbehörden sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen müssen, sind zu finden unter www.einbuergerung.rlp.de.

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