Demnach wird die rheinland-pfälzische Bezahlkarte grundsätzlich über die Funktionen Überweisung und Lastschrift verfügen. Auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird die Karte durch eine sogenannte Positivliste flankiert. Demnach muss die Leistungsbehörde in der Kommune jede IBAN freigeben, auf die eine Überweisung mittels Bezahlkarte erfolgen soll.
Integrationsministerin Katharina Binz betonte anlässlich der Verständigung:
„Ich freue mich sehr, dass wir heute gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung zur Ausgestaltung der Bezahlkarte erzielt haben. Damit schaffen wir einen ausgewogenen Rahmen, der einerseits klare landesweite Standards setzt und zugleich die kommunale Selbstverwaltung stärkt.“
Im Übrigen gelten die mit dem Rundschreiben vom 10. Januar 2025 formulierten Maßgaben zur Ausgestaltung der Bezahlkarte fort, darunter die Regelempfehlung des Landes zu einem monatlich abhebbaren Bargeldbetrag in Höhe von 130 Euro pro Person.
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