„Der Erfolg der Gleichstellung von Frauen und Männern in Behörden hängt maßgeblich von einer guten Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrem Informations- und Erfahrungsaustausch ab“, betonte Frauenministerin Anne Spiegel.
Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz. 2015 wurde es novelliert. Das neue Gesetz schafft mehr Verbindlichkeiten, es unterstützt die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Beruf und Familie besser zu vereinbaren und es stärkt die Position der Gleichstellungsbeauftragten, beispielsweise durch ein neu eingeführtes Klagerecht.
„Für das Frauenministerium hat die Frauen- und Gleichstellungspolitik einen sehr hohen Stellwert. Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher hat die Landesregierung den Auftrag überall dort, wo Frauen benachteiligt sind, Maßnahmen zu Gunsten von Frauen zu ergreifen. Eine wichtige Stütze sind hierbei die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort“, sagte Frauenministerin Spiegel und dankte ihnen für ihre Arbeit.