| Verbraucherschutz

EuGH-Urteil zu Löschpflichten bei Hasskommentaren ist ein Meilenstein für den Persönlichkeitsschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unter anderem entscheiden, dass Online-Dienste wie Facebook verpflichtet werden können, Hasskommentare weltweit zu löschen. Dazu erklärte die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder:  „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Persönlichkeitsschutz gegenüber Internet-Giganten und im Kampf für mehr digitale Verbraucherrechte. Es macht deutlich, dass auch die privaten Netzwerke ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden müssen und die Nutzerinnen und Nutzer besser vor Hass und Gewalt schützen müssen als bisher.“

Der EuGH hat entschieden, dass Plattformbetreiberinnen und -betreiber wie Facebook sog. Hassposting im Netz löschen müssen. Zudem eröffnet das Urteil den Weg dahin, dass sie gezwungen werden können, ähnliche und gleichlautende Hass-kommentare auf ihrer Internetplattform zu suchen und anschließend weltweit zu löschen. Das Urteil kann sich auch auf die deutsche Rechtsprechung auswirken, die diese Fragen bisher nicht einheitlich beurteilt hatte.  

Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder erklärte weiter: „Das Urteil ist ein Erfolg aller Menschen, die sich hierzulande schon länger gegen Hass und Gewalt im Netz zur Wehr setzen.“ Das Urteil steht in einer Reihe mit anderen verbraucherfreundlichen EuGH-Urteilen in jüngerer Zeit. „Daher sollte der Bund auf EU-Ebene endlich eine datenschutzfreundliche E-Privacy-Verordnung verhandeln – so wie es auch die Verbraucherschutzministerkonferenz 2019 in Mainz gefordert hat“, so Rohleder.
 

Teilen

Zurück