Das Ergebnis der Untersuchung ist alarmierend und zeigt auf, dass nur die wenigsten sexuellen Übergriffe in Deutschland strafrechtlich geahndet werden. Die große Mehrheit der Betroffenen bringt die Tat aber gar nicht erst zur Anzeige, weil sie zum einen die Strapazen eines Verfahrens fürchten, zum anderen aber auch, weil sie die Chancen auf eine Verurteilung des Täters gering einschätzen.
Ziel der vorliegenden Fallanalyse von insgesamt über 100 Fällen, die mit Freispruch des Täters oder einer Einstellung des Verfahrens endeten, war es herauszufinden, ob die materielle Strafrechtslage eine der Ursachen für Verfahrenseinstellungen und Freisprüche ist.
Nähere Informationen finden Sie hier:
<link https:>www.frauen-gegen-gewalt.de/nachricht/items/bff-legt-fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht-vor.html