| Hilfsangebot

Fallzahlen bei Landesantidiskriminierungsstelle stark gestiegen

Menschen haben Probleme, eine Arbeit oder eine Wohnung zu finden, weil sie wegen ihrer ethnischen Herkunft, aufgrund ihres Geschlechts oder einer Behinderung abgelehnt werden. Oder ihnen wird aus ähnlichen Gründen eine Beförderung verweigert. In derartigen Fällen ist die seit 2012 eingerichtete Landesantidiskriminierungsstelle eine wichtige Ansprechpartnerin, um Hilfe zu erhalten. In den vergangenen beiden Jahren sind die Fallzahlen stark gestiegen. Zudem konnte die seit gut einem Jahr arbeitende kostenlose Rechtsberatung die ersten Betroffenen unterstützen. 

„Es ist wichtig, dass wir den Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen diskriminiert werden, ein gutes Hilfsangebot unterbreiten können“, erklärte Familienministerin Anne Spiegel. „Mit großer Sorge sehe ich, dass das gesellschaftliche Klima immer rauer wird. Das äußert sich auch darin, dass immer mehr Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters benachteiligt werden. Umso intensiver müssen wir uns für eine offene, tolerante Gesellschaft einsetzen.“

In den vergangenen 15 Monaten haben sich 111 Personen an die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) gewandt. Im gleichen Zeitraum zuvor waren es nur 56 Beschwerden. Seit 2012 haben sich insgesamt 312 Personen an die LADS gewandt, davon 277 mit einer Beschwerde und 35 mit einer Anfrage. Am häufigsten litten die Betroffenen unter rassistischer Diskriminierung und Nachteilen, mit denen sie aufgrund ihrer ethnischen Herkunft konfrontiert waren. Hier traten besonders Nachteile auf dem Wohnungsmarkt auf. Stark vertreten waren auch Fälle, bei denen es zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben kam. In diesem Bereich kam es auch vermehrt zu Beschwerden über Benachteiligungen mit Bezug auf Religion und Weltanschauung.

Dass deutlich mehr Menschen Hilfe und Unterstützung bei der LADS gesucht haben, dürfte auch auf die kostenlose Rechtsberatung zurückgehen. Bislang konnten 13 Beschwerden an eine Kanzlei weitergereicht werden. „Es ist gut, dass wir den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen konnten. Das ist ein guter Anfang“, erklärte Familienministerin Spiegel. In den nächsten Monaten wird noch einmal verstärkt für das kostenlose Angebot geworben. Hierzu wurden Postkarten und Plakate entwickelt. 

Die kostenlose Erstberatung schließt eine wichtige Lücke. Denn ein Entschädigungs- oder Schadenersatzanspruch muss nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden einer Diskriminierung schriftlich geltend gemacht werden. Das ist sehr wenig Zeit für die Betroffenen, die häufig unter großem emotionalen Druck stehen. Die LADS ist hier eine verlässliche Ansprechpartnerin, um sich einen Überblick über die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zu verschaffen. Die Antidiskriminierungsstelle eröffnet seit 15 Monaten einen unbürokratischen, kostenfreien Weg zur anwaltlichen Unterstützung. Damit kann dann eine Entscheidung getroffen werden, ob ein Rechtsbeistand nötig ist oder eine Klage erwogen werden soll. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der entsprechende Fall unter den Wirkungsbereich des AGGs fällt. 
 

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