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Familienministerin Alt: Bundeskinderschutzgesetzes im Bundesrat trotz Verhandlungsbereitschaft im Vorfeld gescheitert

Das Bundeskinderschutzgesetz ist im Bundesrat gescheitert. Nachdem zunächst ein Länderantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit fand, ließen die Länder den Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums durchfallen.

 „Ich hoffe darauf, dass die Bundesregierung jetzt den Vermittlungsausschuss anruft, damit wir dort zügig die notwendigen Nachbesserungen verhandeln und das Gesetz möglichst zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Der Vorwurf von Familienministerin Schröder, dass die Länder, die dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zugestimmt haben, den Kinderschutz missachten, ist völlig falsch. Im Gegenteil: Wir wollen ein gutes Bundeskinderschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient. Ich würde mich freuen, wenn die Bundesfamilienministerin dies endlich zur Kenntnis nähme.“ 

„Jetzt müssen wir das Bundeskinderschutzgesetz nachbessern. Dafür setzen wir uns gerne noch heute mit der Bundesregierung an einen Tisch“, bot Familienministerin Irene Alt an.

Rheinland-Pfalz habe dem Gesetz im Bundesrat heute  nicht zustimmen können, da es wesentliche Anliegen nicht regele und deswegen ein umfassender Kinderschutz nicht ermöglicht werde. Rheinland-Pfalz habe sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, um die Verzahnung von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe, die Ausweitung der Hebammenleistungen auf sechs Monate, eine dauerhafte Finanzierung der Familienhebammen, eine Entbürokratisierung des Gesetzes und die finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund zu erreichen.

„Rheinland-Pfalz engagiert sich wie kein anderes Bundesland auch finanziell beim Kindesschutz und hat das bundesweit weitgehendste Landeskinderschutzgesetz. Wir hätten unsere Erfahrungen gerne auch auf Bundesebene eingebracht, sind aber an der Haltung der Bundesregierung gescheitert“, stellte Alt fest. Gleichzeitig hätten die rheinland-pfälzischen Regelungen noch verbessert werden können, wenn der Bund für eine verpflichtende Einbeziehung des Gesundheitssektors in den Kindesschutz gesorgt hätte. Alt: „Wir sind zu sofortigen Verhandlungen bereit, wenn die Bundesregierung nun von sich aus den Vermittlungsausschuss anruft.“

 

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