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Familienministerin Anne Spiegel: Hilfesysteme zum Kinderschutz haben sich auch in Lockdown-Phase bewährt

„Die Jugendämter haben ihre Kinderschutzaufgaben auch im Lockdown und während der Pandemiezeit gut, verantwortlich und effektiv wahrgenommen. Dies zeigen die ersten Ergebnisse einer Zusatzerhebung zu den Kinderschutzverdachtsmeldungen, die bei den Jugendämtern in den ersten neun Monaten dieses Jahres eingingen“, erklärte Familienministerin Anne Spiegel. „Ich bin sehr froh, dass sich unsere Schutz- und Hilfesysteme auch unter schwierigsten Bedingungen bewährt haben. Der Schutz von Kindern hat für mich sehr hohe Priorität. Daher habe ich auch veranlasst, dass wir für Rheinland-Pfalz ein genaues Lagebild erhalten.“

Die Zusatzerhebung – an der sich 34 der 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz beteiligt haben - wurde vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH durchgeführt und in einem 13seitigen Kurzbericht zusammengefasst. Damit liegen erstmalig konkrete Ergebnisse über die Kinderschutzverdachtsmeldungen für den Zeitraum von Januar bis September 2020 in einem Bundesland vor. 

Die zentrale Frage war, ob die Netze zum Schutz von Kindern während des Lockdowns gehalten haben oder ob Kinder in belastenden Lebenssituationen aus dem Blick geraten sind. „Die Ergebnisse zeigen, dass von Januar bis Ende August die Anzahl der bei den Jugendämtern eingehenden Gefährdungsmeldungen im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleichgeblieben ist. Das bedeutet, dass trotz der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen den Jugendämtern mögliche Gefährdungen vergleichbar zu den Vorjahren gemeldet wurden. Unsere gut funktionierenden Kinderschutznetzwerke haben dafür gesorgt, dass Kindeswohlgefährdungen wie Verwahrlosung, psychische und körperliche Misshandlungen auch in der Lockdown-Phase erkannt wurden. Leicht geringere Meldezahlen im April und Mai wurden bereits schon im Juni kompensiert“, erläuterte Familienministerin Anne Spiegel. 

2019 wurden insgesamt 8.212 Kindeswohlverdachtsmeldungen an die rheinland-pfälzischen Jugendämter gemeldet. Bei den beteiligten 34 Jugendämtern lagen für den Zeitraum Januar bis August 2020 insgesamt 4.597 Fälle des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung vor. Im Jahr 2019 waren dies bei den gleichen Jugendämtern im gleichen Zeitraum 4.747 Fälle. Da nur abgeschlossene Verfahren in der Statistik erfasst werden, wird die Gesamtzahl aller Wahrscheinlichkeit in 2020 noch höher liegen und dem Trend der letzten Jahre folgen.

Verschiebungen gab es bei den Meldenden: Wie erwartet, gingen in den Monaten April und Mai die Meldungen von Kita und Schule zurück. Dafür hatte sich jedoch das nahe soziale Umfeld häufiger an das Jugendamt gewandt und es gingen ebenso verstärkt Meldungen der Polizei ein. 

„Die Ergebnisse zeigen, dass die lokalen Netzwerke im Kinderschutz funktionieren. Es ist auch eine Bestätigung dafür, dass wir in Rheinland-Pfalz ein umfassendes und frühzeitiges Hilfesystem im Kinderschutz haben“ betonte Familienministerin Spiegel. 

Nicht jede Meldung erweist sich nach der Prüfung der Jugendämter als Kindeswohlgefährdung. Bei 1.465 der 4.597 Fälle erwies sich die Meldung nach Einschätzung des Jugendamtes tatsächlich als Kindeswohlgefährdung. Die gemeldeten Kinderschutzverdachtsfälle 2020 zeigten in den Kategorien körperliche, seelische, sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung annähernd gleiche Zahlen wie 2019. Die größte Gruppe ist mit 59%, die der Kinder, die von Vernachlässigung betroffen sind. Auch der Anteil von Kindern, die von sexueller Gewalt betroffen sind, ist mit 5% nahezu unverändert. 

Die Erhebung zeigt auch, dass es bei der Arbeitsweise der Jugendämter, die jeder einzelnen Verdachtsmeldung umgehend nachgehen, keine Verzögerungen gegeben hat. 

„Der Kinderschutz war zu jeder Zeit während der Lockdown-Monate absolut vordringlich. Die Kinder- und Jugendhilfe in Zuständigkeit der Kommunen war gut gerüstet, um hilfebedürftige Familien auch während der Kontaktbeschränkungen wirksam unterstützen zu können. Wir sehen deshalb auch zuversichtlich auf die kommenden Monate, falls es zu längeren oder sogar weiteren Beschränkungen im Rahmen der Pandemie kommen sollte“, betonte Burkhard Müller, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz. 

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz veröffentlicht die rheinland-pfälzischen Zahlen in Form eines Monitoringberichtes auf seiner Homepage: www.mffjiv.rlp.de 

Der Kurzbericht ist eingestellt unter: https://www.berichtswesen-rlp.de/schwerpunktthemen/8a-sgb-viii/zusatzerhebung.html 
 

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