| IDAHOBIT 2020

Familienministerin Anne Spiegel: Transsexuellengesetz durch ein Gesetz zur selbstbestimmten Geschlechtsidentität ablösen 

Am 17. Mai wird der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (#IDAHOBIT) begangen. Familienministerin Anne Spiegel fordert, die strukturellen Diskriminierungen gegenüber transidenten und intergeschlechtlichen Menschen abzubauen.

„Dazu gehört die Ablösung des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz, das die Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität ermöglicht. Nur die Betroffenen selbst können über ihre Geschlechtsidentität Auskunft geben. Es muss endlich der Vergangenheit angehören, dass transidente Menschen zuerst zwei Gutachten vorlegen müssen, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern können. Diese Regelung ist diskriminierend, kostet die Betroffenen viel Geld und wird von diesen auch als entmündigend empfunden“, erklärte Familienministerin Spiegel.

Die Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität, Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder, sagte: „Auch die Verpflichtung zu sogenannten ‚Alltagstests‘ und Wartezeiten für transidente Menschen vor einer geschlechtsangleichenden Maßnahme sind nicht zu begründen. Es ist eine Zumutung, wenn die Betroffenen gezwungen werden, sich mit ihrem empfundenen Geschlecht zu outen, bevor sie Zugang zu Namensänderung und geschlechtsanpassenden Maßnahmen haben.“ Unter einem Alltagstest versteht man, dass transidente Menschen über einen längeren Zeitraum in ihrer selbstempfundenen Geschlechtsidentität leben müssen. Dieser Alltagstest ist neben zwei psychiatrisch-psychotherapeutischen Gutachten Voraussetzung für die Namensänderung und die Finanzierung von geschlechtsanpassenden Maßnahmen durch die gesetzliche Krankenkasse. Auch für intergeschlechtliche Menschen mahnt die Landesbeauftragte Akzeptanz an: „Dass noch immer in Deutschland intergeschlechtliche Kinder, die noch nicht einwilligungsfähig sind, an ihren Genitalien operiert werden, nur damit sie aussehen wie ein Mädchen oder wie ein Junge, ist eine Menschenrechtsverletzung und muss endlich verboten werden“, so Rohleder. 

Rheinland-Pfalz hat bereits im Mai 2017 einen Entschließungsantrag zur Aufhebung des in weiten Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes (TSG) in den Bundesrat eingebracht und ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung gefordert. Der Bundesrat hat diesen Antrag am 2. Juni 2017 beschlossen. Im Mai 2018 brachte Rheinland-Pfalz erneut eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung auf den Weg. 

„Es ist für viele Menschen unerträglich, dass der Gesetzgeber noch immer notwendige Reformen verzögert. Sie leiden täglich unter Diskriminierung und dem Druck, ihre geschlechtliche Identität rechtfertigen zu müssen“, erklärte Familienministerin Anne Spiegel. „Noch immer erleben lesbische, schwule, bisexuelle, transidente, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen Diskriminierung, auch von staatlicher Seite“.

Im Mai 2019 haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderungen des Geschlechtseintrags“ vorgelegt, der jedoch weiterhin problematische Regelungen enthalten hatte. Seither herrscht Stillstand in diesem Gesetzgebungsverfahren. „Es darf nicht sein, dass mit Verweis auf die Corona-Krise dringende Gesetzesvorhaben auf die lange Bank geschoben werden. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Regelungen zügig vorangebracht werden“, so die Ministerin.

Hintergrund:
Mit dem Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ setzt sich die Landesregierung bereits im siebten Jahr gegen Diskriminierung, für gleiche Rechte, gesellschaftliche Akzeptanz und Sichtbarkeit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transidenten, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ein. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist ein Meilenstein der rechtlichen Gleichstellung. Das Gesetz hierzu hatte Rheinland-Pfalz über den Bundesrat eingebracht. Weitere Beispiele für Maßnahmen des Landesaktionsplans „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ sind 
•    die Unterstützung der Bundesratsinitiativen zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien und zur Verankerung der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, 
•    der Kita-Koffer „Familien- und Lebensvielfalt“ mit pädagogischem Material zur Akzeptanz individueller und familiärer Vielfalt, 
•    die Ausstellung „Verschweigen Verurteilen“ über die Aufarbeitung der Verfolgung homosexueller Menschen in Rheinland-Pfalz von 1946 bis 1973, 
•    Informationsflyer zur Akzeptanz von intergeschlechtlichen Kindern und ihren Familien 
•    und eine Studie zur Diskriminierung lesbischer Mütter, deren Ergebnisse in diesem Jahr erwartet werden.

 
Weitere Informationen zum Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ sind eingestellt unter www.regenbogen.rlp.de.
 

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