„Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe kann die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung maßgeblich verbessern. Denn sie stärkt die Teilhabe der jungen Menschen und entlastet die Familien. Der Gesetzentwurf stellt eine solide Grundlage für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe dar, die die Belange der jungen Menschen mit und ohne Behinderung in den Mittelpunkt stellt“, sagte Familienministerin Katharina Binz.
Mit der Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe bei der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsbestimmung - etwa bei Mehrfachbehinderungen oder der Abgrenzung von seelischen und geistigen Behinderungen – überwunden werden. Mit dem Gesetz soll eine zentrale Anlaufstelle für die betroffenen Familien geschaffen werden, bei der sie „Hilfe aus einer Hand“ erhalten, ohne sich an mehrere Behörden wenden zu müssen. Auch verfolgt das Gesetz das Ziel, eine inklusive Förderung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, indem die Entwicklung und das Wohl von Kindern mit Behinderungen künftig gemeinsam mit denen von Kindern ohne Behinderungen betrachtet werden.
„Mit der konsequenten Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe würden in Rheinland-Pfalz rund 8.000 junge Menschen aus der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe in die Jugendhilfe wechseln. Wir werden auf Landesebene die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Bewältigung der fachlichen Herausforderungen unterstützen, die in den kommenden Jahren mit der Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe verbunden sein werden. Es ist aber unerlässlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, um frühzeitig Klarheit und Handlungssicherheit für die Länder und Kommunen zu schaffen“, betonte Ministerin Binz.
Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den Bundesländern Bremen und Hamburg einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem sie auf die Mehrkosten für Länder und Kommunen hinweisen, für die der Gesetzentwurf keinen Ausgleich durch den Bund vorsieht. Die Länder fordern eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den entstehenden Umstellungskosten, vorbehaltlich dieser sie dem Gesetzentwurf zustimmen.