| Selbstbestimmungsgesetz

Familienministerin Binz: Inkrafttreten des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt zur geschlechtlichen Selbstbestimmung

Zum 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Die Geschlechtseinträge männlich, weiblich, divers oder ohne Eintragung können ab dann frei gewählt werden. Das Gesetz wird es somit trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Deutschland erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen.

„Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ist für die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens kein Gerichtsverfahren und kein kostenintensives psychiatrisch-psychologisches Gutachten mehr notwendig. Das lange erwartete Selbstbestimmungsgesetz beendet damit endlich eine von vielen Menschen als diskriminierend und entwürdigend empfundene Praxis. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur geschlechtlichen Selbstbestimmung und zur Wahrung der Grundrechte von trans*, inter* und nichtbinären Menschen“, sagt Familienministerin Katharina Binz.

Das SBGG wird das bereits in Teilen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ersetzen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits 2017 und 2018 Entschließungsanträge zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und für dessen Ersetzung durch ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung in den Bundesrat eingebracht.

Weitere Informationen zum SBGG unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--224546 

 

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