„Alle Fachleute aus der Jugendhilfe sind sich einig: Das ist keine gute Pädagogik und ist es keine gute Basis für den Start in ein selbstständiges Leben! Vielmehr wirkt die Kostenheranziehung äußerst demotivierend für junge Menschen, die doch eigentlich das verdiente Geld für die Gestaltung des eigenen Lebens und der eigenen Zukunft dringend benötigen.“
Bis Juni vergangenen Jahres mussten bis zu drei Viertel der Einkünfte zur Beteiligung an den Kosten für die Unterbringung aufgewendet werden. Jungen Menschen, die beispielsweise in Ausbildung sind, verblieben nach dieser Regelung kaum eigene Mittel für Freizeit, kleinere Anschaffungen oder gar um Rücklagen für ein Leben in Selbstständigkeit zu bilden. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, hat bereits zu einer Entlastung bei der Kostenheranziehung geführt. Familien- und Jugendministerin Binz begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch weiter geht:
„Ich bin sehr froh, dass mit der kompletten Abschaffung der Kostenheranziehung nun eine langjährige und auch schon hier im Bundesrat von Rheinland-Pfalz erhobene Forderung endlich umgesetzt werden kann. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Ein Schritt, dem weitere folgen müssen, um soziale Ungleichheit und Kinderarmut zu bekämpfen. Ich begrüße deshalb sehr, dass hierzu im aktuellen Entwurf der Bundesregierung für das Bürgergeld Verbesserungen vorgesehen sind.“
Zum Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie deren Ehegatten oder Lebenspartnern abschaffen. Die heutige Debatte im Bundesrat war die erste Befassung mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.