„Uns geht es darum, die kommunalen Jugendämter bei dieser schwierigen Aufgabe möglichst gut und ganz konkret zu unterstützen“, ergänzte die Staatssekretärin.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat in den vergangenen Wochen auf Bitte von Ministerin Anne Spiegel im Austausch mit den Kommunen Vorschläge zu einer Verbesserung der Struktur und des Verfahrens zur Altersfeststellung erarbeitet. LSJV-Präsident Detlef Placzek legte hierzu eine Reihe von Empfehlungen vor. „Durch Bündelung von Fachwissen werden wir unser Verfahren wesentlich optimieren; durch mehr Service, Beratung und Hilfe effektiver gestalten und durch eine landeseinheitliche Definition von Zweifelsfällen den Jugendämtern Sicherheit geben, auch konsequente Entscheidungen zu treffen“, erklärte der LSJV-Präsident.
Zur besseren Unterstützung der kommunalen Jugendämter wird ein Kompetenzzentrum für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingerichtet und eine Unterstützungsstruktur für medizinische Alterseinschätzungen aufgebaut. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des LSJV für die kommunalen Jugendämter überarbeitet. Zugleich hat der enge Austausch mit den kommunalen Jugendämtern gezeigt, dass das Modell der Schwerpunktjugendämter der richtige Weg für Rheinland-Pfalz ist und hier eine noch stärkere Bündelung angestrebt werden soll. Dazu erklärte Burkhard Müller, Geschäftsführender Direktor des Landkreistags: „Das Konzept der Schwerpunktjugendämter wurde gemeinsam mit den Kommunen entwickelt und knüpft an die langjährigen Erfahrungen in Trier an. Die Geschäftsstellen von Landkreis-und Städtetag werden weiter für das Modell der Schwerpunktjugendämter werben.“
Zu den einzelnen Veränderungen:
- Unterstützungsstruktur für medizinische Alterseinschätzungen
Die koordinierende Begutachtung für die medizinische Alterseinschätzung soll künftig zentral bei der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz liegen. Einzelne Untersuchungen können zugleich in räumlicher Nähe zu dem zuständigen Jugendamt erfolgen.
Die medizinischen Untersuchungen werden zeitnäher als bisher ermöglicht. Die Rechtsmedizin sichert einheitliche Standards und garantiert eine hohe Qualität bei den Gutachten.
- Im Landesjugendamt wird ein Kompetenzzentrum für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingerichtet.
Dort werden Beratungsleistungen für die Jugendämter und freien Träger konzentriert.
Es wird eine einheitliche Servicenummer mit festen Sprechzeiten geben.
Das Kompetenzzentrum wird zur Informationsdrehscheibe für neue konzeptionelle Angebote und die Weiterqualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Es wird seine Servicefunktionen weiter ausbauen und stärken. Beispiele sind mehrsprachiges Informationsmaterial für die jungen Menschen und praxisnahe Vordrucke.
Das Kompetenzzentrum wird eng mit der Beratungsstelle gegen islamistische Radikalisierung, DivAN (diversitätsorientierte Arbeit im Netzwerk) und dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum zusammenarbeiten.
- Unser Ziel ist die konsequente Bündelung der Altersfeststellungen bei Schwerpunktjugendämtern
Maximal vier Jugendämter sollen zukünftig – mit Blick auf die Bestands- und Zugangszahlen – die Aufgabe als Schwerpunktjugendämter wahrnehmen.
Dort erfolgt die vorläufige Inobhutnahme und die Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Dort wird insbesondere auch die Altersfeststellung konzentriert.
Ziel ist, dass sich alle Jugendämter einem Schwerpunktjugendämtern anschließen.
- Überarbeitete Handlungsempfehlungen:
In den Handlungsempfehlungen wurden auf Grundlage des bundesgesetzlich geregelten dreistufigen Systems Konkretisierungen für die Altersfeststellung getroffen. Bei Zweifelsfällen ist eine medizinische Alterseinschätzung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zwingend vorgegeben.
Der unbestimmte Rechtsbegriff Zweifelsfall wurde in den Empfehlungen beispielhaft ausgelegt. Das hilft den Jugendämtern ganz konkret im Einzelfall.
Hiernach liegt ein Zweifelsfall, in dem eine medizinische Alterseinschätzung erfolgen muss, u.a. vor, wenn die Selbstauskunft des Betroffenen und das Ergebnis einer qualifizierten Inaugenscheinnahme des zuständigen Jugendamts voneinander abweichen. Sie ist auch erforderlich, sollten sich Widersprüche in den eigenen Altersangaben ergeben. Weitere Gründe für eine medizinische Alterseinschätzung: Die Bewertungen der Fachkräfte stimmen nicht überein. Oder es gibt sonstige Hinweise, die den Angaben der betroffenen Person widersprechen oder diese Angaben unglaubhaft erscheinen lassen.
Grundlagen der medizinischen Alterseinschätzungen sind die Standards der Rechtsmedizin. Dabei wird ein gestuftes Vorgehen bei den Untersuchungen empfohlen. Es besteht aus Röntgenuntersuchungen des Handwurzelknochens und der Weisheitszähne sowie aus einem CT des Schlüsselbeins.
Die überarbeiteten Handlungsempfehlungen wurden den Jugendämter heute vorgestellt und intensiv diskutiert. <link file:113221 _blank download zur altersfeststellung>Hier können Sie die "Handlungsempfehlungen zur Altersfeststellung UMA" herunterladen.
Verantwortlich:
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Pressesprecher Dietmar Brück
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 16-5632, E-Mail: Dietmar.Brueck@mffjiv.rlp.de oder pressestelle@mffjiv.rlp.de
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Pressesprecherin Anna Maria Bendel
Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
Telefon: 06131 / 967-308, E-Mail: bendel.annamaria@lsjv.rlp.de