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Familienzuschlag für homosexuelle Beamtinnen und Beamte – in Rheinland-Pfalz bereits gängige Praxis

Die Staatssekretärin im Familienministerium, Margit Gottstein, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Familienzuschlag Beamtinnen und Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft rückwirkend zum 1. August 2001 zuspricht.

„Damit wird die eingetragene Lebenspartnerschaft gestärkt und zumindest in diesem Bereich der Ehe gleichgestellt. Diese beamtenrechtliche Regelung ist seit Anfang 2012 bereits gängige Praxis in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat damit bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diese Ungerechtigkeit entsprechend dem rot-grünen Koalitionsvertrag konsequent beseitigt. Dass dies jetzt bundesweit gelten soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Gottstein.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist. Demnach ist rückwirkend zum 1. August 2001 der beamtenrechtliche Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaften zu gewähren.

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Im Rahmen der Umsetzung des Schwerpunktes ‚Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen‘ werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, endlich eine Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe auch im Steuer- und Adoptionsrecht zu erreichen. Hier ist jetzt die Bundesregierung gefordert.“

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