Auch bei der Auszahlung der Mittel erweise sich das Land als verlässlicher Partner. „Im Jahr 2018 zahlen wir bereits jetzt schon die Hälfte der Mittel an die Kommunen aus, die das Land erst im Jahr 2019 vom Bund bekommen wird. Im Jahr 2019 treten wir gegenüber den Kommunen sogar in Vorleistung. Denn eine Vereinbarung mit dem Bund für das Jahr 2020 gibt es bisher nicht. Die Auszahlung der Mittel zu diesem vorgezogenen Zeitpunkt gibt den Kommunen nicht nur Planungssicherheit, sondern stellt den kommunalen Haushalten auch zusätzliche Mittel zur Verfügung“, so Ministerin Ahnen.
„Die faire Beteiligung der Kommunen an den Mitteln des Bundes stellt sicher, dass die Kommunen erfolgreiche Integrationsprojekte fortführen und auch innovative Projekte ausbauen können. Die nun hälftige Weiterleitung der Bundesmittel versteht sich insofern als Anerkennung der außerordentlichen Anstrengungen der Kommunen bei der Integration geflüchteter Menschen“, betonte Integrationsministerin Anne Spiegel.
Der Bund stellt die Mittel der Integrationspauschale den Ländern ausdrücklich zu ihrer Entlastung bei den Integrationskosten bereit. Die Integrationspauschale des Bundes für das Jahr 2019 war zunächst in einer Höhe von 2 Milliarden Euro vorgesehen. Finanzministerin Ahnen begrüßte es, dass der Bund angekündigt hat, die Umsatzsteuermittel der Länder für das Jahr 2019 um einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 435 Millionen Euro zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf wurde heute vom Ministerrat beschlossen und wird nun dem Landtag zugeleitet.