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Fördergelder für U3-Ausbau werden zügig bewilligt

Mehr als die Hälfte der vom Bund bereitgestellten weiteren Fördermittel nach dem Fiskalpakt Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014 für den Kitaplatzausbau für Unterdreijährige ist bereits durch das Landesjugendamt bewilligt. So wurden 51,7% der insgesamt 27,2 Mio. € konkreten Projekten der Kommunen zugesagt.

Das entspricht einer Summe von 14,06 Mio. €. „Damit hat das Land Rheinland-Pfalz die engen zeitlichen Vorgaben des Bundes, nach denen zum 30. Juni 50% der Bundesmittel bewilligt sein sollen, voll erfüllt. Sobald die Mittel im Nachtragshaushalt von insgesamt 56 Millionen zur Verfügung standen – etwa zur Hälfte Landes- und zur Hälfte Bundesmittel – haben die Kommunen sich sehr im Kitaausbau engagiert und das Land hat alles daran gesetzt, dass die beantragten Bundesmittel rasch an die Kommunen fließen“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt. „Die Kritik von Bundesfamilienministerin Schröder, nach der sich die Länder nicht für den U3-Ausbau einsetzten, weise ich daher entschieden zurück. Rheinland-Pfalz hat unter den westdeutschen Flächenländern mit der bereits im Februar erreichten Versorgungsquote von 35% einen Spitzenplatz inne. Jetzt streben wir die 39% an, da diese Quote  der mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Einjährige erwarteten tatsächlichen Nachfrage nach U3-Plätzen wohl eher entsprechen wird.“

Die hohe Ausbaudynamik wird in Rheinland-Pfalz durch den schrittweise eingeführten Rechtsanspruch für Zweijährige ab 2010 und die Beitragsfreiheit gefördert. Rheinland-Pfalz hat von Anfang an spezifische Anreize gesetzt, um die Kommunen zum Ausbau der Kita-Plätze zu motivieren. So hat das Land als Bestandteil seiner Konnexitätsleistung gegenüber den Kommunen den  Betreuungsbonus eingeführt, der vorsieht, dass abhängig von einer prozentualen Betreuungsquote auf Ebene der kommunalen Gebietskörperschaft eine Pauschale für jedes betreute zweijährige Kind gezahlt wird. Das Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ mit dem Rechtsanspruch auf einen   Kindergartenplatz für Zweijährige ab 2010 wurde bereits 2005 gestartet und hat damit eine Dynamik initiiert, an die das Bund-Länder-Programm zum Ausbau der U3-Plätze und zur Schaffung eines Rechtsanspruchs für Einjährige  anknüpfen konnte.

Nach Ausschöpfung des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013 des Bundes  setzte das Land diese Förderung mit insgesamt 12,1 Mio. € fort. Im Rahmen des Nachtragshaushalts wurden für dieses Jahr zusätzlich rund 56 Millionen Euro bereitgestellt, je zur Hälfte Landes- und Bundesmittel.

Ministerin Irene Alt: „Die Länder haben durch die Jugend- und Familienministerkonferenz den Bund aufgefordert, sich in der Förderung des Kita-Ausbaus stärker zu finanziell zu engagieren. Ich hoffe, dass wir in diesem Punkt in der nächsten Legislaturperiode des Bundes einen Schritt weiter kommen und mit dem Bund hierzu in Verhandlungen eintreten.“

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