| 2. Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes

Frauenanteil in der Landes- und Kommunalverwaltung sowie den Parlamenten steigt weiter an – Ministerin Spiegel sieht dennoch weiter Handlungsbedarf

Im zweiten Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes hat das Frauenministerium erstmals auch Ergebnisse zum Frauenanteil in den Landes- und Kommunalparlamenten sowie bei Direktwahlen veröffentlicht. Demnach stieg 2019 der Anteil an Mandatsträgerinnen in den kommunalen Vertretungskörperschaften auf 21,5 Prozent. Das sind 2,9 Prozent mehr als bei den Kommunalwahlen 2014. 1994 lag der Frauenanteil noch bei 12,7 Prozent.

„Zwar geht die Entwicklung in die richtige Richtung, der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten ist aber nach wie vor viel zu niedrig und von einer paritätischen Beteiligung weit entfernt“, erklärte Ministerin Anne Spiegel die Ergebnisse des Berichts. „Ein höherer Frauenanteil ist wichtig für eine gerechte Gesellschaft. Handlungsbedarf herrscht unter anderem bei kommunalen Direktwahlen, bei denen der Frauenanteil ganz besonders niedrig ist.“ 

Die Ergebnisse bei Direktwahlen weisen einen besonders niedrigen Anteil an Mandatsträgerinnen auf: Von 2.785 kommunalen Verwaltungsspitzen sind aktuell gerade einmal 356 mit Frauen besetzt; das ist ein Anteil von nur 12,8 Prozent. Dabei variiert der Wert zwischen den unterschiedlichen Ämtern deutlich: So ist der Anteil von Bürgermeisterinnen der Verbandsgemeinde mit 6,5 Prozent am niedrigsten. Auf den höchsten Wert kommen Oberbürgermeisterinnen in kreisfreien Städten: Aber auch hier liegt der Frauenanteil nur bei 16,7 Prozent.

Daneben zeigt der Zwischenbericht auch, wie es um das Thema Gleichstellung in der Landes- und Kommunalverwaltung gestellt ist. So ist der Frauenanteil in der Landes- und Kommunalverwaltung in den vergangenen 14 Jahren gestiegen. Lag der Anteil von Frauen 2004 noch bei 45,2 Prozent, kommt er 2018 auf 55,4 Prozent. 

„Zwar hat sich der Frauenanteil in der Kommunal- und Landesverwaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, dennoch gibt es nach wie vor großen Handlungsbedarf. Nur 34 Prozent der Führungskräfte sind Frauen. Bei den oberen Gehaltsstufen ab A16 beziehungsweise übertariflich liegt der Frauenanteil unter 30 Prozent“, erklärt Spiegel. „Daher bleibt das Thema gleiche Bezahlung für mich genauso oben auf der Agenda wie Frauen dabei zu unterstützen, Führungspositionen zu besetzen. Die regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Gleichstellung ist insofern ein wichtiges Instrument, unsere Politik weiterzuentwickeln.“

Der Zwischenbericht schreibt die Gleichstellungsdaten für den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz fort. Dabei gibt er einen Überblick über die Altersstruktur, den Beschäftigungsumfang und die Besoldungs- oder Entgeltgruppen.

Hintergrund: 
In jeder Legislaturperiode berichtet die Landesregierung über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landes- und Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz. Als Ergänzung zum nächsten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2022 erstellt das Frauenministerium jährlich zusammen mit dem Statistischen Landesamt einen Zwischenbericht.  

Der aktuelle Zwischenbericht kann hier auf der Homepage des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz abgerufen werden.

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