| Equal Pay Day

Frauenministerin Alt: Lohndiskriminierung von Frauen hält sich hartnäckig

Angesichts des Equal Pay Day am 21. März erklärt Frauenministerin Irene Alt: „Auch in diesem Jahr müssen wir wieder feststellen, dass sich an der Lohndiskriminierung von Frauen nichts geändert hat.“ So verdienen Frauen sowohl deutschlandweit als auch in Rheinland-Pfalz nach wie vor im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer.
BPW Germany e.V.
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Faktoren für diesen Lohnunterschied sind neben der direkten Lohndiskriminierung auch der geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen oder ebenso die Unterbewertung der beruflichen Kompetenzen sowie Fähigkeiten von Frauen. Die Liste lässt sich jedoch noch weiter fortsetzen: So greift der Equal Pay Day 2014 mit dem diesjährigen Schwerpunktthema „… und raus bist du? Minijobs und Teilzeit nach Erwerbspausen“ eine weitere Ursache der Entgeltungleichheit auf. Erwerbspausen nehmen Frauen oft in Anspruch, um sich um Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu kümmern.

Und so liegt auch eine der Ursachen für den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in der geschlechtstypischen Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Denn aufgrund traditioneller Rollenvorstellungen werden unbezahlte Familienaufgaben nach wie vor überwiegend Frauen zugeschrieben. „Diese Aufgabenverteilung führt dazu, dass Frauen oft ausschließlich in Teilzeit erwerbstätig sein können oder sogar mehrere Jahre aus dem Beruf aussteigen und somit auf eigenes Einkommen verzichten müssen“, erläutert Irene Alt. Mit vielfältigen Maßnahmen und Projekten wie zum Beispiel dem „Arbeitsmarktpolitischen Programm zur Ein- beziehungsweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben“ sowie den Beratungsstellen „Frau & Beruf“ trage das Frauenministerium dazu bei, dass Frauen möglichst zügig wieder in den Beruf zurück kehren und zur eigenständigen Existenzsicherung beitragen können.

„Das Thema ‚Geschlechtsspezifische Entgeltungleichheit‘ muss endlich grundsätzlich angegangen werden. Es kann nicht sein, dass dieser Missstand ein Mal jährlich angeprangert wird, sich aber sonst nichts nachhaltig ändert. Ausschließlich auf Freiwilligkeit zu setzen reicht schon lange nicht mehr“, bekräftigt Ministerin Alt. Es sei deshalb auch ein erster wichtiger Schritt gewesen, in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene Vereinbarungen zum Abbau der geschlechtsspezifischen Entgeltungleichheit aufzunehmen. Im Rahmen eines Maßnahmenbündels ist vorgesehen, dass gemeinsam mit den Tarifpartnern die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen vorangebracht werden.

Um das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" besser zur Geltung zu bringen, soll zudem mehr Transparenz in Unternehmen geschaffen werden und ein individueller Auskunftsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgelegt werden. Darüber hinaus sollen Unternehmen aufgefordert werden, in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Dies soll mit Hilfe verbindlicher Verfahren sowie gemeinsam mit den Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Betrieb geschehen.
„Jetzt ist es an der Zeit, den Ankündigungen zügig Taten folgen zu lassen“, so Irene Alt. „Die Bundesregierung ist in der Pflicht, in absehbarer Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“

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