Frauenministerin Irene Alt: Gesetzentwurf zur Frauenquote ist grundsätzlich gut, greift aber noch zu kurz

Frauenministerin Irene Alt hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frauenquote heute im Bundesrat grundsätzlich befürwortet. Eine Quote von 30% für Frauen in den Aufsichtsräten der börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen in Deutschland könne aber nur ein erster Schritt sein.

„Wir brauchen mittelfristig eine Quote von 40 Prozent und wir brauchen eine Frauenquote für alle börsennotierten Unternehmen. Entsprechenden Anträgen haben wir heute zugestimmt“, erklärte Frauenministerin Irene Alt. „Frauen sind bestens qualifiziert und motiviert. Ich hoffe sehr, dass es für die Unternehmen in Deutschland endlich selbstverständlich wird, sich um Frauen zu bemühen, sie systematisch zu fördern und ihnen den Weg nach ganz oben zu ebnen.“

Ministerin Alt stellte erneut fest, dass die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht funktioniert hat: In den Aufsichtsräten der 30 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland beträgt die Frauenquote  24,7 Prozent, auf Vorstandsebene liegt der Frauenanteil bei nur 7 Prozent.  „Diese Zahlen sind katastrophal. Belegen sie doch, dass wir in diesem Land von einer Chancengleichheit für Frauen und Männer noch weit entfernt sind. Daher ist es höchste Zeit für die gesetzlich verbriefte Frauenquote“, so Ministerin Alt.

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