Das Frauenministerium nimmt diese Problematik sehr ernst und bietet vielfältige Angeboten für den Schutz und die Unterstützung betroffener Mädchen und junger Frauen.
Frauenministerin Katharina Binz erklärt: „Zwangsverheiratung ist eine gravierende Verletzung der persönlichen Freiheit und Menschenrechte. Wir stehen fest an der Seite der Betroffenen und bieten ihnen verlässlichen Schutz und Unterstützung. Es ist mir wichtig, dass Mädchen und junge Frauen wissen: Ihr seid nicht allein. Mit unserem Netzwerk aus Beratungsstellen und Präventionsprojekten geben wir ihnen Halt und zeigen Wege, damit sie ihr Leben frei und selbstbestimmt gestalten können.“
Zwangsverheiratung betrifft zwar nur eine kleine Minderheit, dennoch ist es wichtig, Betroffene und ihr Umfeld umfassend zu schützen und zu unterstützen. In Rheinland-Pfalz gibt es ein bewährtes Netzwerk von fünf Fachberatungsstellen, die gezielt Unterstützung bei drohender oder tatsächlicher Zwangsverheiratung leisten. Diese Beratungsstellen werden vom Frauenministerium gefördert und sind:
Das MädchenHaus Mainz, in der Trägerschaft von FemMa e.V,
die Frauenbegegnungsstätte UTAMARA e.V.,
das Präventionsbüro Ronja, das zum Frauennotruf Westerburg gehört,
RAHMA - Muslimisches Zentrum für Mädchen, Frauen und Familie e.V. (RAHMA e.V.) sowie
SOLWODI e.V. als spezialisierte Beratungs- und Anlaufstelle mit drei Beratungsstellen in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen.
Um über diese Angebote zu informieren, hat das Frauenministerium einen Infoflyer herausgegeben, der auf der Homepage des Ministeriums heruntergeladen oder bestellt werden kann:
https://mffki.rlp.de/service/publikationen/details/publikation/infokarte-nein-ich-will-nicht
Darüber hinaus existieren in Rheinland-Pfalz zahlreiche Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen sowie mehrere Frauenhäuser, an die sich Hilfesuchende wenden können. Weitere Informationen dazu sind auf der Website des Frauenministeriums verfügbar: https://mffki.rlp.de/themen/frauen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen
Hintergrund:
Zwangsverheiratung ist nicht nur ein schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte (Artikel 16 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), sondern in Deutschland auch strafbar (§ 237 Strafgesetzbuch).
Dabei ist die arrangierte Ehe von der Zwangsverheiratung zu unterscheiden: Bei einer arrangierten Ehe stimmen beide Partnerinnen und Partner freiwillig zu, während bei der Zwangsverheiratung die Zustimmung fehlt. Die Übergänge können jedoch fließend sein.