Die Härtefallkommission ist ein behördenunabhängiges Sachverständigengremium. Sie prüft im Einzelfall, ob eine vollziehbar ausreisepflichtige Person wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe weiterhin im Bundesgebiet bleiben darf.
„Die Arbeit der Härtefallkommission ist unentbehrlich, um in Einzelfällen unzumutbare menschliche Härten zu vermeiden. Ich freue mich, dass die kommunalen Spitzenverbände ihre Perspektive künftig wieder in die Kommission einbringen werden“, erklärte Staatssekretärin Rohleder.
Aus den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden haben sich drei Änderungen ergeben:
- Die kommunalen Spitzenverbände können zukünftig drei statt zwei Mitglieder der Härtefallkommission benennen. Die Kommission hat dann 12 anstatt wie bisher 11 Mitglieder.
- Die finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Landes für die Kommune, in der die betroffene Person lebt, wird künftig fünf statt drei Jahre gewährt. Die betroffene Kommune erhält 513 Euro pro Person und Monat für Personen im Sozialleistungsbezug.
- Die Härtefallkommission hat Leitlinien erarbeitet, die für eine Entscheidung relevante Kriterien benennen und hat diese im März beschlossen.
Die Härtefallkommission entscheidet jeweils mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, ob die Besonderheiten eines Einzelfalles für einen weiteren Aufenthalt sprechen. Ist dem so, bittet die Kommission das Integrationsministerium in einem so genannten „Härtefallersuchen“, gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuordnen.
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<link file:114896 _blank download leitlinien der härtefallkommission finden sie hier zum>Die Leitlinien der Härtefallkommission finden Sie hier zum Download.