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Gestärkte Fachaufsicht über die Ausländerbehörden ändert nichts an der Struktur des Rückführungsgeschehens

Integrationsstaatssekretärin Christiane Rohleder stellt klar, dass durch die intensivere Fachaufsicht der Ausländerbehörden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD, und die Einführung einer dort angesiedelten Task Force “Rückkehrmanagement“ die Rückführung in Rheinland-Pfalz weder zentralisiert wird, noch ins Innenministerium wechselt.

„Die entsprechende heutige Berichterstattung ist falsch“, erklärt Staatssekretärin Rohleder. 

Nach einem Beschluss des Ministerrats soll vielmehr die ADD um fünf Stellen aufgestockt werden, um die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden, die seit jeher bei der ADD liegt, zu stärken. Diese fünf noch einzustellenden  Beschäftigten bilden außerdem den Kern einer neuen Task Force, die anlassbezogen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums, des Justizministeriums, der Polizei, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Zentralstelle für Rückführungsfragen ergänzt wird.  Die Task Force soll mögliche Schwachstellen bei der Rückführung  analysieren und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Außerdem wird sie sich damit befassen, welche Abschiebungshindernisse bestehen und wie diese beseitigt werden können. Die Verantwortung für das Rückführungsgeschehen bleibt jedoch unverändert bei den kommunalen Ausländerbehörden.

„Mit dieser Stärkung der ADD wollen wir die Ausländerbehörden gerade in schwierigen Fällen bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen nach Kräften unterstützen, zum Beispiel wenn die Zusammenarbeit mit einzelnen Herkunftsländern kompliziert ist“, betont Staatssekretärin Rohleder. Daher werden nun die Fachaufsicht und Unterstützungsangebote kombiniert und zukünftig von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier verstärkt wahrgenommen.  „Die Task Force der ADD untersteht auch in Zukunft der Fachaufsicht des Integrationsministeriums. Daran ändern auch Kooperationen mit anderen Behörden nichts.“ Auch die bei der ADD angesiedelte Fachaufsicht über die Ausländerbehörden untersteht wiederum der Aufsicht des Integrationsministeriums.

    

Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen der Beschäftigten in den Ausländerbehörden verspricht sich das Land eine effiziente und zugleich landeseinheitliche Aufgabenwahrnehmung auf einem entsprechend hohen Niveau. Dies gilt für die Umsetzung humanitärer Aufenthaltsrechte wie für Fragen der Rückführung gleichermaßen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt weiterhin bei der konsequenten Aufenthaltsbeendigung von Straftätern, wobei in diesem Zusammenhang das Ausweisungsrecht stärker genutzt werden soll. Staatssekretärin Rohleder: „Ausreisepflichtige Straftäter führen wir schon immer konsequent zurück. Das wird auch in Zukunft so bleiben, da uns die Sicherheit besonders wichtig ist.“

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