Rückgemeldet haben sich 19 von 23 RRT (83%). Ein RRT ist derzeit nicht aktiv, drei haben sich auch nach mehrfacher Anfrage nicht zurückgemeldet.
Die Verteilergröße der RRT ist sehr unterschiedlich – sie reicht von mindestens 15 bis mindestens 67 Adressen.
Im Schnitt sind rund 25 Institutionen an den RRT vertreten, die Zahl streut allerdings sehr stark - analog zur Streuung bei der Zahl der Adressen – zwischen 13 und 45 pro RRT.
Zur Auswertung herausgefiltert wurden verschiedene Institutionen bzw. Gruppen, insgesamt umfasst die Liste 100 verschiedene Insitutionscluster.
Stark vertreten sind neben den kommunalen Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten aus Städten und Landkreisen erwartungsgemäß zentrale Institutionen des Hilfesystems (Polizei, Interventionsstellen, Frauenhäuser, Jugendämter und Frauennotrufe), aber auch Weisser Ring, Amtsgerichte, Staatsanwaltschaften und der Caritasverband als Träger von Fachdiensten und Beratungsstellen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Ebenfalls noch recht häufig an den RRT vertreten sind Institutionen aus dem erweiterten Hilfesystem, wie z.B. psychosoziale Beratungsstellen (Ehe-/Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Migrations- und Flüchtlingsberatung, Männerberatung, Schwangerenberatung), Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche (Kinderschutzbund, Kinderschutzdienst, Fachdienst/Netzwerk Kinderschutz, Frühe Hilfen, Schulsozialarbeit), Krankenhäuser und Fachkliniken sowie verschiedene staatliche und kommunale Stellen (High Risk KoordinatorInnen der Polizei, Frauenbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden, Beauftragte für Chancengleichheit von Jobcentern oder Arbeitsagenturen, Gerichtshilfe, Gesundheitsamt, unterschiedliche kommunale Fachabteilungen sowie VertreterInnen von kirchlichen Organisationen (ev. Gemeindedienst, Dekanat).
Nicht zuletzt gibt es eine sehr breite Palette von weiteren Institutionen oder Gruppen, die an einzelnen RRT vertreten sind, sie bringen z.B. spezifische Sichtweisen ein. Das Spektrum reicht von Bewährungshilfe und Familiengericht über unterschiedliche kommunale Fachstellen bis hin zu privaten Praxen und interessierten Einzelpersonen.
Diese Zusammenstellung kann von den RRT dazu genutzt werden, ihre Verteiler zu überprüfen, ob es ggf. Institutionen oder Gruppen gibt, die gezielt zur Mitwirkung am RRT angesprochen werden könnten. Die vollständige Übersicht ist in der Druckausgabe des RIGG-Infobriefs August 2024 erschienen und kann bei Interesse per eMail an Buero-PlanB@gmx.net angefordert werden.