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Gute Bilanz und kritischer Ausblick

Eine Zwischenbilanz nach gut zehn Jahren Gewaltschutzgesetz zu ziehen, das ist das Ziel einer Tagung, zu der der Trierer Regionale Runde Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen eingeladen hat.

„Mit dem Gesetz wurde ein wichtiges Zeichen gesetzt. Denn häusliche Gewalt wird seither nicht mehr als Privatsache betrachtet, sondern als eine Straftat von öffentlichem Interesse“, resümiert Frauenministerin Irene Alt anlässlich der Veranstaltung „10 Jahre Gewaltschutzgesetz - Bestandsaufnahme, Perspektiven und Handlungsbedarfe“.

„Beziehungsgewalt ist ein gesellschaftliches und damit auch polizeiliches Problem, das nur durch Intervention und das gemeinsame Handeln aller staatlichen und nicht-staatlichen Kräfte angegangen werden kann“, betont Innenstaatssekretärin Heike Raab. Mit legislativen Maßnahmen versuche die Politik, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, den Schutz der Opfer zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit in diesen schwierigen – für die Betroffenen oftmals ambivalenten Situationen – zu erhalten.

Das Gesetz führte unter anderem dazu, dass nicht mehr das Opfer muss flüchten muss, sondern das gemäß dem Grundsatz „wer schlägt, muss gehen!“ der Täter die gemeinsame Wohnung zu verlassen hat. Zudem ermöglicht das Gesetz den Frauen, kurzfristig verschiedene zivilrechtliche Maßnahmen zu beantragen, wie zum Beispiel ein Annäherungs- und Kontaktverbot oder eine befristete Wohnungszuweisung. Auch das Vorgehen der Polizei in Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen hat sich laut Innenstaatssekretärin Raab gewandelt, da es heute viel stärker als vor zwanzig Jahren an den Bedürfnissen der Opfer ausgerichtet sei.

Gut zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes zum 1. Januar 2002 diskutiert neben Ministerin Alt und Innenstaatssekretärin Raab auch Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), Berlin, die Frage, was mit dem Gesetz tatsächlich erreicht wurde. Ein gravierendes Defizit war schon vor dem Diskurs klar: Das Gesetz bietet den Opfern keinen umfassenden Schutz, wenn es später durch getroffene Umgangsregelungen zwangsläufig wieder zum Kontakt mit dem Täter kommt. Damit können nach Expertenmeinung gefährliche Schutzlücken  entstehen, wenn Täter und Opfer gemeinsame Kinder haben.

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