Informationen aus dem BMFSFJ

Erste Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland erschienen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat Ende Mai 2024 eine Studie veröffentlicht, in der erstmals ein bundesweiter Überblick zu Kosten und Finanzierungsquellen der Einrichtungen des deutschen Gewalthilfesystems erstellt wurde.
Einbezogen wurden für das Erhebungsjahr 2022 Daten von 852 (= 76 Prozent) der 1.129 Einrichtun­gen des Hilfesystems, u.a. 304 Schutzeinrichtungen, 315 Fachberatungsstellen, 75 Interventionsstel­len sowie 13 Männerschutzeinrichtungen und Männerberatungsstellen.
Die Kosten des Hilfesystems beliefen sich im Jahr 2022 auf 270,5 Millionen Euro für das Hilfesystem insgesamt; davon 146,8 Millionen Euro für Schutzeinrichtungen für Frauen, 98,3 Millionen Euro für Fachberatungsstellen für Frauen, 23,2 Millionen Euro für Interventionsstellen für Frauen und 2,2 Milli­onen Euro für Schutz- und Beratungseinrichtungen für Männer.
Finanziert wurde das Hilfesystem im Jahr 2022 insbesondere durch die Länder (109,6 Millionen Euro), die Kommunen (69,1 Millionen), Eigenmittel der Einrichtungen (45,9 Millionen), sozialrechtliche Leis­tungsansprüche (29,4 Millionen) und weitere Einnahmen der Einrichtungen (16,5 Millionen).
Die Studie berechnete außerdem zwei Szenarien für den dringend benötigten Ausbau von Frauen­häusern, Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen. Demnach würde ein weiterentwickeltes Hilfesystem folgende jährliche Kosten auslösen:

  • 1.646,1 Millionen Euro im Falle der Umsetzung der Empfehlungen zentraler Fachverbände zur quantitativen und qualitativen Ausstattung (Szenario 1),
  • 672,9 Millionen Euro im Falle der Realisierung der durch diese Studie bei den Einrichtungen er­hobenen Bedarfe des Hilfesystems (Szenario 2),
  • zusätzlich zwischen 13,8 bis 16,6 Millionen Euro jährliche Kosten im Falle der verschiedenen Szenarien zur Weiterentwicklung des Hilfesystems für Männer

Die Studie stellte zudem fest, dass bei einem Vergleich der ermittelten Plätze für Frauen mit ihren Kindern mit den Empfehlungen der Istanbul-Konvention auffalle, dass alle Bundesländer deutlich von der Empfehlung von 2,54 Plätzen pro 10.000 Einwohner*innen entfernt sind.
Die Publikation steht online unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/240216/969bd2f27283109c202a07928c0aa480/kostenstudie-zum-hilfesystem-fuer-betroffene-von-haeuslicher-und-geschlechtsspezifischer-gewalt-data.pdf

Teilen

Zurück