Die Fachgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ von RIGG hat einen Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt erarbeitet und soll Familiengerichte dafür sensibilisieren, häusliche Gewalt in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Der Leitfaden wurde am Landesweiten Runden Tisch in seiner Sitzung am 25. April 2024 beschlossen und soll durch das Justizministerium (JM) über die Oberlandesgerichte an die Familiengerichte versendet werden. Den Leitfaden über das JM an die Oberlandesgerichte zu versenden, ist ein großes Signal, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Ein großer Dank geht an die Fachgruppe für die zielführende Zusammenarbeit.