Informationen von der Landesebene III

Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren bei häuslicher Gewalt

Kürzlich veröffentlicht wurde der Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren bei häuslicher Gewalt.
Kinder sind bei häuslicher Gewalt immer mitbetroffen, auch wenn sie die Gewalt nicht unmittelbar selbst erfahren. Die Istanbul-Konvention (IK) schreibt in Artikel 31 daher auch vor, dass dies in Gerichtsverfahren bei Sorge und Umgangsstreitigkeiten Berücksichtigung finden muss. Ebenso müssen laut IK in solchen Verfahren die Betroffenen von häuslicher Gewalt vor dem gewaltausübenden Elternteil geschützt werden. In vielen Gerichten ist dies bereits gängige Praxis. Nun gibt es zur Unterstützung bei der Umsetzung eine interdisziplinäre standardisierte Arbeitshilfe, die bei solchen Verfahren Mitwirkende an Kindschaftssachen systematisch unterstützt und das Kindeswohl und den Opferschutz in den Fokus setzt.
Der Leitfaden wurde gemeinsam vom Frauen- und Justizministerium veröffentlicht und vom Justizministerium an die Oberlandesgerichte versendet. Er soll so den jeweiligen Familiengerichten zur weiteren Verwendung überlassen werden. Erarbeitet wurde der Leitfaden unter Federführung des Frauenministeriums von der Fachgruppe Sorge- und Umgangsrecht des Landesweiten Runden Tischs des Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG).
Der Leitfaden kann auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter diesem Link heruntergeladen werden: https://mffki.rlp.de/fileadmin/07/Bilder/Themen/Frauen/Gewalt_gegen_Frauen/Leitfaden_zuSorgeundUmgangsverfahren__bf.pdf 
 

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