Bisher sieht das deutsche Aufenthaltsrecht den vereinfachten Nachzug der Eltern nur vor, wenn die unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge beim Abschluss des Asylverfahrens noch nicht volljährig sind. Daran scheitern bisher zahlreiche Familienzusammenführungen mit teils dramatischen Folgen für die jungen Flüchtlinge und ihre zurückgebliebenen Familien.
„Alle Kinder und alle Familien sind uns gleich viel wert: Geflüchtete Kinder, ihre Eltern und Geschwister haben das gleiche Recht auf ein Leben als Familie in Einheit. Sie genießen den gleichen Schutz wie alle Familien,“ begründet Integrationsministerin Anne Spiegel die rheinland-pfälzische Initiative in Berlin.
Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass für Eltern und minderjährige Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Deutschland erfolgreich einen Asylantrag gestellt haben, vereinfachte Bedingungen für den Familiennachzug gelten. Das bedeutet, auf den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und ausreichenden Wohnraums wird verzichtet. Damit würde in Deutschland europäische Rechtsprechung umgesetzt.
„Genau vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die während des Asylverfahrens volljährig geworden sind, und denen Schutz zuerkannt wird, der vereinfachte Familiennachzug gewährt werden muss. Bislang ist dieses Urteil jedoch in Deutschland nicht umgesetzt worden“, betonte Ministerin Spiegel.
Familien- und Integrationsministerin Spiegel sieht in der rheinland-pfälzischen Initiative einen guten Ansatz, um extreme humanitäre Härten zu vermeiden: „Auf den hier lebenden, an der Schwelle zur Volljährigkeit stehenden minderjährigen Flüchtlingen oder den eben erst volljährig gewordenen Flüchtlingen liegt derzeit eine unheimliche Belastung. Ihnen wird die Verantwortung dafür aufgebürdet, dass entweder die Eltern nicht nachziehen können, weil sie ihre weiteren minderjährigen Kinder nicht im Ausland zurücklassen können, oder künftig die Geschwister im Ausland ohne Eltern zurechtkommen müssen. Deswegen schlagen wir eine umfassende und familienfreundliche Lösung des Problems vor.“
Anne Spiegel stellt den Gesetzentwurf am Freitag im Bundesrat vor, danach wird er den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. In einem weiteren Bundesratsplenum entscheiden die Länder dann, ob die Initiative dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet wird.
Die Rede der Ministerin lässt sich über diese Link-Adresse anschauen: <link www.bundesrat.de de service mediathek _blank external-link-new-window>www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html;